Die Stadt Amberg weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass ab Montag, 6. Dezember, infolge der hohen Corona-Neuinfektionen und der damit verbundenen Einschränkungen durch das Infektionsschutzgesetz sowie die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die städtischen Ämtergebäude geschlossen werden, der allgemeine Parteiverkehr eingestellt wird und die regulären Öffnungszeiten außer Kraft gesetzt werden.
Die Stadt Amberg bietet laut dem Schreiben zwar weiterhin alle ihre Angebote und Leistungen "in gewohntem Umfang" an, Behördengänge der Bevölkerung seien aufgrund der erforderlichen Kontaktreduktion jedoch nur noch in dringenden Fällen sowie nach telefonischer oder elektronischer Terminvergabe möglich. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die gewünschten Leistungen stattdessen per Online-Antrag über das Bayernportal oder über amberg.de, per E-Mail, telefonisch oder per Post in Anspruch zu nehmen.
Ist ein persönliches Erscheinen unbedingt notwendig, so muss ein 3G-Nachweis geführt werden. Nur wer geimpft, genesen oder negativ getestet ist und den Beleg auch vorzeigen kann, erhält damit Zugang zu den städtischen Ämtergebäuden. Dies gilt auch für die Tourist-Info, die jedoch zu den normalen Öffnungszeiten geöffnet bleibt. Darüber hinaus gelten in einigen Einrichtungen spezielle Regelungen.
So ist ein Besuch des Stadtarchivs und der Stadtbibliothek sowie die Teilnahme an außerschulischen Bildungsangeboten einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung und der Erwachsenenbildung nur unter Einhaltung der 2G-Regel möglich. Die 2G-plus-Regelung gilt für Sportstätten, im Kulturbereich wie beispielsweise im Stadttheater und im Stadtmuseum, bei Ausstellungen, Tagungen, Kongressen und Messen sowie in Freizeiteinrichtungen wie etwa im Kurfürstenbad und bei Führungen.















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