Vor knapp zwei Jahren eskalierte in einer Wohnung im Landkreis ein Familienstreit. Eine 17-Jährige hatte zum Geburtstag von Mutter und Stiefvater einen Laptop bekommen, doch der Mann wollte ihr das Gerät nicht geben, behauptete, er habe es seiner Verwandtschaft im Kosovo geschickt.
Während des Streits beschimpfte der 42-Jährige seine Stieftochter mit vulgären Ausdrücken, schlug ihr laut Anklageschrift mit der flachen Hand ins Gesicht und zog irgendwann seinen Gürtel aus der Hose. Wie mit einer Peitsche versetzte er damit dem Mädchen einen wuchtigen Schlag gegen den Oberschenkel. Er zog die Minderjährige an den Haaren und nahm ihr das Mobiltelefon ab, so dass sie keine Hilfe holen konnte. Die junge Frau flüchtete in Socken zu Nachbarn, die die Polizei riefen.
"Ich wollte sie testen"
"Ich bin schuld", sagte der Angeklagte und betonte mehrfach, er bereue immer noch, was er getan habe. Dass er mit dem Gürtel zugeschlagen habe, räumte er ein. Dass er das Mädchen angespuckt habe und sie vulgär beleidigt habe, verneinte er. Auch an den Haaren habe er sie nicht gezogen. Dass er ausgerastet sei, schob er bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht auf den Alkohol. Acht bis neun Bier plus zwei, drei Schnäpse habe er an jenem Tag getrunken. "Ich wollte sie testen, ob sie mich nur wegen des Laptops lieb hat oder ob sie Respekt vor mir hat", so die Begründung, warum er das Mädchen bezüglich des Geburtstagsgeschenks angelogen habe.
Vor Gericht sagte die Mutter der damals 17-Jährigen aus. Sie habe in der Küche das Abendessen zubereitet. Alles habe sich hochgeschaukelt, erklärte sie. Beide hätten sich heftig und laut angeplärrt, gegenseitig beleidigt. "Dann ist alles eskaliert", schilderte die Mutter den Tatabend. Ihren Ehemann beschrieb sie als impulsiv, aber nur, wenn er Alkohol getrunken habe. "Sonst ist er nicht so." Das gegenseitige Hin- und Hergeschubse will sie zunächst als eine Art Show-Kampf wahrgenommen haben, als würden beide austesten, wer der Stärkere sei.
Sie schilderte dem Gericht den Hieb mit dem Gürtel, bei dem das auf dem Sofa liegende Mädchen reflexartig die Beine angezogen habe, "um nicht im Gesicht getroffen zu werden". Die Frau bestätigte, dass ihre Tochter angespuckt worden sei.
Der Angeklagte, der zwölf Vorstrafen hat, darunter einige einschlägige wegen Körperverletzung, teilte dem Gericht mit, dass er wegen seines Alkoholkonsums eine ambulante Therapie machen möchte. Mit einem Alkoholverbot war er zunächst einverstanden, bis ihm dämmerte, dass er keinen Tropfen mehr trinken dürfe. "Was ist, wenn mein Bruder heiratet? Oder Kumpels zu Besuch kommen? Da muss ich was trinken." Hinsichtlich eines möglichen Alkoholverbots meinte er: "Nein, wieder streichen."
Das sei hier kein Wunschkonzert, entgegnete die Staatsanwältin. Unter Einbeziehung zweier früherer Urteile (einmal hatte er seine andere Stieftochter beschimpft und gedroht, sie umzubringen, das andere Mal hatte er einem Polizisten ein Ladekabel ins Gesicht geschlagen) forderte sie eine zu bildende Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung. Zwingend erforderlich sei, dass sich der Angeklagte jeglichen Alkoholkonsums enthalte. Soweit war der Pflichtverteidiger noch bei ihr. Nicht aber, als sie eine Geldauflage von 2000 Euro forderte. "Dieses Geld hat er nicht. Das ginge zu Lasten der Ehefrau, die die Geldauflage leisten müsste."
Drei Jahre kein Alkohol
Richterin Julia Taubmann verhängte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Zur Auflage machte sie, dass der Mann eine ambulante Entwöhnungstherapie machen müsse und in der dreijährigen Bewährungszeit keinen Alkohol trinken dürfe, was mit bis zu vier Blut- oder Urinkontrollen pro Jahr zu überwachen sei.
Sie verurteilte ihn außerdem zu einer Geldbuße von 1000 Euro, zu zahlen an die Fachambulanz für Suchtprobleme der Caritas. Die Einzelstrafe für die Körperverletzung und die Misshandlung Schutzbefohlener von einem Jahr und zwei Monaten sei das absolute Mindestmaß. Das Mädchen sei dem Mann schutzlos ausgeliefert gewesen, so Taubmann.



















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