Amberg
23.08.2018 - 14:11 Uhr

Störenfried kommt in den Knast

Der seltsame Kauz wandert wieder in den Käfig. Diesmal für 15 Monate. Bemerkenswert: Wege zu Mitmenschen, die er aggressiv angehen kann, findet der 58-Jährige regelmäßig. Nur der Pfad zum Gerichtsgebäude ist ihm mitunter nicht geläufig.

Es ist nicht seine erste Haftstrafe: Ein 58-Jähriger, der regelmäßig andere Leute rabiat angeht, muss für weitere 15 Monate hinter Gitter. Bild: Oliver Berg/dpa
Es ist nicht seine erste Haftstrafe: Ein 58-Jähriger, der regelmäßig andere Leute rabiat angeht, muss für weitere 15 Monate hinter Gitter.

(hwo) Da saßen sie also und warteten auf ihn. Vor Richter Gerd Dreßler türmte sich ein hoher Aktenstapel. In den Personen von Staatsanwalt Tobias Kinzler und Verteidiger Jörg Jendricke gab es zwei Juristen, die den Angeklagten aus großteils leidvollen Erfahrungen kannten.

Die Zeit verrann, der Angeklagte erschien nicht. Der Mann aus dem nördlichen Landkreis hatte in der Vergangenheit immer wieder für wie aus dem Nichts auftauchenden Ärger gesorgt. Ein Querulant, der unablässig stänkert und schreit, völlig ahnungslose Leute rabiat angeht und deshalb Polizisten regelmäßig beschäftigt. Darum wäre es auch diesmal gegangen. Bei zwei von ihm selbst ausgelösten Berufungen, die nunmehr, der Einfachheit halber, zu einem Gesamtverfahren verbunden worden waren.

Zwei junge Männer waren im Zug als "Nazi-Kinder" beschimpft worden, einem Angestellten des Job-Centers Sulzbach-Rosenberg wurde mit der alsbaldigen Exekution gedroht und einem Soldaten der Hitler-Gruß per ausgestrecktem Arm gezeigt. Hinzu kamen Fahrten ohne Tickets in öffentlichen Verkehrsmitteln. Als zu einem Teil dieser Vorwürfe heuer vor dem Amtsgericht verhandelt worden war, hatte der 58-Jährige plötzlich mit der Nachricht überrascht, er habe eine ansteckende Hautkrankheit. Da rückte sein Verteidiger, zumindest platzmäßig, von ihm ab.

Jetzt sollte darüber befunden werden, ob der knasterfahrene Störenfried für weitere 15 Monate ins Gefängnis muss. Das führte zunächst in seiner Abwesenheit zu Diskussionen. Aus zweierlei Gründen. Denn erstens haust er in einem Gebäude, das als weitgehend unbewohnbar gilt. Der Postbote traf ihn nicht an, warf aber dann die Ladung zum Prozesstermin in einen Briefkasten, an dem der Name des Adressaten angebracht war. Das galt als durchaus zulässig. Das Schreiben war somit zugestellt.

Das zweite Argument kam von Anwalt Jendricke. In seiner Eigenschaft als Pflichtverteidiger habe er eine Vollmacht, seinen Mandanten notfalls auch in dessen Abwesenheit zu vertreten, hörte die 3. Strafkammer des Landgerichts. Doch dieses vom Beschuldigten unterzeichnete Papier, so hielten Richter Dreßler und Staatsanwalt Kinzler dagegen, reiche für einen Strafprozess nicht aus.

Womit das Verhandlungsende nahte. Die Ersturteile wurden bestätigt, beide eingelegten Berufungen verworfen. 15 weitere Monate also im Käfig für einen seltsamen Kauz, dem gewisse schizophrene Störungen schon mehrfach attestiert worden waren. Jetzt aber gilt vorrangig: Man muss ihn erst fangen.

 
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