Amberg
01.04.2019 - 15:14 Uhr

Tante um 3415 Euro erleichtert

Der Mann beschreibt sich als treu sorgender Neffe. Dann räumt er ein Konto seiner betagten Tante leer und behauptet, ihr bis zum letzten Cent alles gegeben zu haben. Auch in zweiter Gerichtsinstanz kann der bald 64-Jährige nicht punkten.

Symbolbild Bild: dpa
Symbolbild

Fast wie im Film "Der veruntreute Himmel". Dort unterstützte ein Tantchen, wie ihr Neffe sie nannte, den Sohn der Schwester beim beruflichen Vorankommen und ahnte nicht, dass der Skrupellose ihre Barschaft verprasste. Im realen Fall ging es um einen Amberger, dem die hoch betagte Tante ihr Vertrauen und im Vorfeld des jetzt zur Debatte stehenden Delikts offenbar auch finanzielle Zuwendungen geschenkt hatte. Irgendwann im Herbst 2016 musste die damals 87-Jährige ins Krankenhaus und kam anschließend in ein Seniorenheim. Der Neffe hatte ihre EC-Karte ("Sie war zerknittert, ich musste sie erst mit dem Bügeleisen geradebiegen") und er kannte auch die Geheimzahl. Also ging er an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen zu Bankautomaten und räumte das Konto der Rentnerin ab. 3415 Euro spuckten die Geräte aus.

"Nie etwas erhalten"

"Ich habe das alles der Tante gegeben. So, wie sie es verlangt hatte", hörte nun die 2. Strafkammer des Landgerichts. In erster Instanz vor dem Amtsgericht war eine Aussage der zürnenden Tante verlesen worden. Darin hatte die Frau sinngemäß zu Protokoll gegeben: "Ich habe nie etwas erhalten." Deswegen habe sie ja auch Anzeige erstattet. Zum Berufungsprozess erschien sie nun selbst. Zwischenzeitlich 90 Jahre alt und sehr aufgeregt darüber, dass ihr jetzt erstmals in ihrem langen Leben ein Auftritt vor Gericht zugemutet werden sollte. Doch so weit kam es nicht. Denn im Sitzungssaal hatten sowohl Oberstaatsanwalt Stefan Täschner als auch die Kammervorsitzende Roswitha Stöber dem von Anwalt Wolfgang Hottner begleiteten Angeklagten ins Gewissen geredet. Täschner sagte: "Dass Sie ihr das Geld gegeben haben und nicht wissen wollen, was die Frau damit getan hat, glauben wir Ihnen nicht."

Der Neffe seufzte, besprach sich mit seinem Verteidiger und beschränkte den Einspruch gegen das Ersturteil schließlich auf den sogenannten Rechtsfolgenausspruch. Damit hatte er aus juristischer Sicht ein Geständnis abgelegt und es ging nur noch um die Höhe der Strafe. Die Tante musste nicht aussagen. In erster Instanz war die Justiz wegen Untreue mit 5000 Euro an den Geldbeutel des Mannes gegangen. Die 2. Strafkammer ermäßigte diesen Betrag nun wegen geänderter Einkommensverhältnisse auf 3200 Euro. "Das war schon eine betrügerische Handlung", rügte Richterin Stöber das Abzockeverhalten.

"Nicht nötig gehabt"

Im Verlauf der Berufungsverhandlung hatte der 64-Jährige mehrfach betont, dass er einen Betrug ja eigentlich nicht nötig gehabt hätte. Denn ihm als Alleinerben wäre ja ohnehin der gesamte Nachlass zugekommen. Doch dieses Argument ließ die Vorsitzende nicht gelten. "Sie lebt ja noch, ist geistig rege und kann damit verfahren, wie sie möchte."

Unterdessen hat die Seniorin, wie von ihr verlangt, einen Betreuer an der Seite. Ob der Neffe noch immer als Begünstigter in ihrem Testament auftaucht, wurde nicht bekannt. Fest steht nach dem Urteil: Er muss die Strafe zahlen und seiner Tante außerdem 3415 Euro geben.

 
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