Damit ist das Ersturteil von knapp zwei Jahren Haft hinfällig. Je länger sich ein Fall hinzieht, desto mehr sinken die Chancen auf lückenlose Aufklärung. Besonders bei Wirtshausschlägereien. Da sind genaue Feststellungen und exakte Zeugenaussagen nötig, wenn es zur Verurteilung eines Angeklagten kommen soll.
Rückblende: Am 29. März 2017 kommt es morgens um 5 Uhr vor einem Schwandorfer Lokal zur körperlichen Auseinandersetzung zwischen mehreren Männern. Auslöser der Schlägerei sind Männer aus Osteuropa. Es gibt Verletzte, die zurückbleiben, als die Täter flüchten. Nur einer von ihnen wird identifiziert. Doch welche Rolle spielte er?
Von einem Schwandorfer Schöffengericht bekam der 27-Jährige im Sommer 2018 eine Haftstrafe ohne Bewährung. Der mehrfach Vorbestrafte sollte 21 Monate hinter Gitter. Die Richter waren überzeugt, dass der Angeklagte auf einen Türsteher eindrosch und außerdem noch einen weiteren Schwandorfer, der ebenfalls mit vor dem Lokal stand, durch massive Tritte an den Kopf malträtierte. Zuvor waren in dem mehrtägigen Verfahren nahezu zwei Dutzend Zeugen vernommen worden.
Der 27-Jährige zog mit seinem Verteidiger Adam Zurawel (Nürnberg) vor das Landgericht, wo die 3. Strafkammer nun an zwei Verhandlungstagen die Geschehnisse noch einmal aufrollte. "Ich habe weder geschlagen noch getreten", ließ der Mann über seinen Anwalt äußern. Daraufhin hörte die Kammer beide damals übel zugerichteten Männer, 30 und 28 Jahre alt. Doch aus ihren Vernehmungen ergaben sich Widersprüche, die nicht in Einklang zu bringen waren. Fest stand schließlich nur, dass ihr Peiniger eine sehr markante Tätowierung trug. Ein solches Tattoo hatte der Angeklagte. Doch reichte das aus für eine Verurteilung? 15 Zeugen standen noch auf der Warteliste. Richter Peter Hollweck beschrieb seinen bis dahin gewonnenen Eindruck so: "Der Angeklagte war wohl dort. Aber wenn sich schon die Geschädigten nur sehr ungenau erinnern können, werden wir die Tatbeteiligung des Beschuldigten nicht schlüssig klären können." Der sowohl von Verteidiger Zurawel als auch von Staatsanwältin Christine Apfelbacher beantragte Freispruch war anschließend nur noch Formsache. Damit muss der junge Familienvater nicht ins Gefängnis. Er hörte aber vom Gerichtsvorsitzenden Peter Hollweck: "Sie waren am Tatort und sind kein Unschuldslamm".













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