Amberg
13.12.2018 - 14:20 Uhr

Teilerfolg und Niederlage

Kommunen müssen Ausgleichsbeiträge für Wertsteigerungen von Grundstücken in Sanierungsgebieten erheben. Fünf Amberger ziehen deshalb vor das Regensburger Verwaltungsgericht.

Ein Ausschnitt des als städtebauliches Sanierungsgebiet ausgewiesenen Teils des Bergsteig-Viertels. Gemäß gesetzlicher Vorgaben hat die Stadt Ausgleichsbeiträge für die damit verbundene Wertsteigerung der Grundstücke dort erhoben. Dagegen sind 13 Klagen eingegangen. Bild: Stephan Huber
Ein Ausschnitt des als städtebauliches Sanierungsgebiet ausgewiesenen Teils des Bergsteig-Viertels. Gemäß gesetzlicher Vorgaben hat die Stadt Ausgleichsbeiträge für die damit verbundene Wertsteigerung der Grundstücke dort erhoben. Dagegen sind 13 Klagen eingegangen.

In den Verwaltungsgerichtsverfahren im Zuge der Ausweisung eines Teils des Bergsteig-Viertels als städtebauliches Sanierungsgebiet (www.onetz.de/2569063) sind am Donnerstag vergangener Woche unterschiedliche Urteile ergangen. Wie der Sprecher des Gerichts, Vizepräsident Markus Eichenseher, auf Anfrage mitteilte, hatten Kläger als Eigner von privat genutzten Wohngrundstücken zu 50 Prozent Erfolg. Abgewiesen wurden hingen Einsprüche mit gewerblichem Hintergrund.

Die schriftliche Begründung dieser Entscheidungen der 7. Kammer, so Eichenseher, müsse jedoch noch abgewartet werden. Deshalb könne er nicht erläutern, weshalb die Urteile inhaltlich unterschiedlich ausgefallen sind. Hintergrund der sich auf 13 Grundstücke von fünf Klägern beziehenden Widerspruchsverfahren ist eine Regelung des Baugesetzbuches (Paragraf 154). Danach muss eine Kommune nach der Ausweisung eines Sanierungsgebiets Ausgleichsbeiträge für die damit verbundene Wertsteigerung von Grundstücken erheben. Diese Bescheide wurden angefochten.

 
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