In den Verwaltungsgerichtsverfahren im Zuge der Ausweisung eines Teils des Bergsteig-Viertels als städtebauliches Sanierungsgebiet (www.onetz.de/2569063) sind am Donnerstag vergangener Woche unterschiedliche Urteile ergangen. Wie der Sprecher des Gerichts, Vizepräsident Markus Eichenseher, auf Anfrage mitteilte, hatten Kläger als Eigner von privat genutzten Wohngrundstücken zu 50 Prozent Erfolg. Abgewiesen wurden hingen Einsprüche mit gewerblichem Hintergrund.
Die schriftliche Begründung dieser Entscheidungen der 7. Kammer, so Eichenseher, müsse jedoch noch abgewartet werden. Deshalb könne er nicht erläutern, weshalb die Urteile inhaltlich unterschiedlich ausgefallen sind. Hintergrund der sich auf 13 Grundstücke von fünf Klägern beziehenden Widerspruchsverfahren ist eine Regelung des Baugesetzbuches (Paragraf 154). Danach muss eine Kommune nach der Ausweisung eines Sanierungsgebiets Ausgleichsbeiträge für die damit verbundene Wertsteigerung von Grundstücken erheben. Diese Bescheide wurden angefochten.













Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.