Der zähe Sumpf, im dem sich die Großen Jugendstrafkammer des Landgerichts drei Tage lang bewegen musste, war ebenso zwielichtig wie seine Protagonisten, die als Beschuldigte, Opfer und Zeugen auftraten.
Doch fest stand schließlich für die Richter: An einem Winterabend war ein 26-Jähriger beim Dr.-Johanna-Decker-Gymnasium von drei Männern attackiert, mit einem Elektroschocker malträtiert und um Geld angegangen worden. Die Täter verlangten wohl auch Rauschgift von dem Mann. Er konnte später flüchten. 2000 Euro, die er in einer Bauchtasche bei sich trug, waren unentdeckt geblieben. In der gerichtlichen Ausleuchtung des Zwischenfalls ergab sich aber auch der Eindruck: Es wurde ein Revierkampf um Dealerpositionen ausgetragen, zu dem sich die Angreifer verabredet hatten.
Die Angeklagten im Alter von 34, 23 und 18 Jahren gaben während der Verhandlung unterschiedliche Beschreibungen des Geschehens ab. Der 34-Jährige räumte über seine Anwältin Narine Schulz nur ein, dabei gewesen zu sein. Anders der 18-Jährige: Er legte ein umfassendes Geständnis ab und wurde dafür, wie es Richter Riedl später ausdrückte, "belohnt." Blieb der 23 Jahre alte Beschuldigte, der für sich in Anspruch nahm, er habe nur mit dem ihm als Drogenverkäufer bekannten Opfer reden wollen. Und zwar darüber, dass er an Minderjährige teuflisches Zeug abgebe.
"Die Männer wollten vorrangig eine Abreibung verpassen", unterstrich Staatsanwältin Jennifer Jäger in ihre Schlussvortrag und ließ nicht unerwähnt, dass nahezu jeder an diesem Prozess Beteiligte, eingedenk der Zeugen, bei den Ermittlungsbehörden bekannt sei wegen seiner Rolle in der Amberger Drogenszene. Die Attacke bezeichnete die Anklagevertreterin als "eine Milieu-Tat", die mit einem Plan einhergegangen sei.
Die Staatsanwältin forderte vier Jahre Haft für den 34-Jährigen, drei Jahre für den 23-Jährigen und zwei Jahre mit Bewährung für den geständigen 18-Jährigen. Dagegen wehrten sich die Anwältin der beiden Hauptbeschuldigten. Zwei Jahre und drei Monate für den 34-Jährigen seien angemessen, führte Verteidigerin Narine Schulz ins Feld.
Ebenso wie sie ging Rechtsanwalt Michael Schüll aus Amberg von einem Vergehen der Nötigung aus. Für seinen 23 Jahre alten Mandanten verlangte er eine Bewährungsstrafe. Die Jugendstrafkammer schickte den 34-Jährigen für vier Jahre hinter Gitter und verurteilte den 23-Jährigen zu dreieinhalb Jahren. Mit zwei Jahren zur Bewährung kam der 18-Jährige davon. "Er hat hier wesentlich zur Aufklärung beigetragen", ließ Richter Riedl anklingen und teilte damit die Auffassung von Verteidiger Gunther Haberl (Schwandorf). "Die Täter hatten es auf Geld und Drogen abgesehen", ordnete der Vorsitzende das Verbrechen juristisch ein.
Das Urteil brachte auch eine Überraschung mit sich. Obwohl niemand während der Verhandlung ausdrücklich nach einer vom Gericht angeordneten Entzugstherapie in geschlossener Anstalt verlangt hatte, wurden solche Maßnahmen im Fall des 34-Jährigen und des 23-Jährigen verhängt. Beide wollten nach eigenen Darlegungen eine ambulante Therapie absolvieren.
Damit relativieren sich die Gefängnisaufenthalte womöglich. Denn bei erfolgreichem Entzug könnten beide für die verbliebenen Reststrafen Bewährung erhalten.













Mich würde mal die Nationalität der verurteilten interessieren. Wiso wird darauf nicht hingewiesen?
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