Wegen der durch Corona geprägten Arbeitsbedingungen ist bei den Ämtern der Stadt Parteiverkehr weiterhin nur nach Terminvereinbarung möglich. Der Bürgerservice im Einwohneramt habe seit Wiedereröffnung bereits rund 4500 Termine telefonisch vereinbart und seine Kunden kontaktarm bedienen können, heißt es in einer Pressemitteilung aus dem Rathaus. "Manchmal geht es bei uns schlimmer zu als in einem Call-Center und das vorgesehene Prozedere kostet schon ordentlich Kraft", so Sachgebietsleiterin Andrea Schlosser. "Und für die Bürger ist manchmal telefonisch trotz großer Anstrengungen des Teams kein Durchkommen."Deshalb macht das Einwohneramt darauf aufmerksam, dass über die Internetpräsenz (www.amberg.de/terminvereinbarung) Termine verbindlich gebucht werden können. "Das ist kinderleicht", wirbt Amtsleiter Martin Schafbauer und berichtet, dass über die Website und eine Bestätigungs-E-Mail zudem eine Checkliste mitgeliefert wird, "damit der Termin auch zum gewünschten Ergebnis führt".
Außerdem gibt es Informationen zur Eingangssituation: Derzeit werden die Kunden Corona-gerecht über einen Nebeneingang im Innenhof am Hallplatz in die Amtsräume eingelassen. Blaue Punkte am Boden lotsen laut Presseinfo die Bürger zum Ziel. Die Vorteile für die Kunden lägen auf der Hand: Termine könnten in Ruhe ausgewählt werden, Warteschleifen am Telefon und Wartezeiten am Eingang entfielen ebenso wie unnötige Menschenansammlungen. Würden alle Termine über das Internet gebucht, reduziere sich der Telefondienst und es stünde eine Fachkraft mehr für die Kundenwünsche zur Verfügung. "Bei personeller Vollbesetzung können wir Termine im Fünf-Minuten-Rhythmus anbieten", so Schlosser. "Wichtig ist, dass die Kunden genau zum vereinbarten Zeitpunkt kommen - nicht später und vor allem auch nicht zu früh!", appelliert Schafbauer an die Disziplin der Bürger.
Das Einwohneramt bietet nicht nur die Terminvereinbarung über das Internet an. Einige Dienstleistungen könnten vollständig online beantragt und bezahlt werden - beispielsweise ein einfaches Führungszeugnis, eine Meldebescheinigung und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder einen Antrag auf Errichtung einer Übermittlungssperre. Alle gesetzlich zugelassenen Produkte würden über www.amberg.de unter Online-Services angeboten. Allerdings seien einige Dienstleistungen letztlich zum Schutz der Bürger - wie die Anmeldung eines Wohnsitzes oder die Beantragung eines Personalausweises - nur persönlich möglich, stellte Martin Schafbauer klar.













Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.