Amberg
12.03.2020 - 12:36 Uhr

Unterschiedliche Ansichten nach Unfall mit Radlern

Verfahren gegen 58-Jährigen wird eingestellt. Ihm drohte nach Anzeige wegen Fahrerflucht der Entzug des Führerscheins.

Harte Nuss für Justitia: Nach einem Verkehrsunfall zwischen einem Auto und zwei Radlern im Amberger Dreifaltigkeitsviertel gab es vor Gericht unterschiedliche Aussagen. Bild: Matthias Hiekel/dpa
Harte Nuss für Justitia: Nach einem Verkehrsunfall zwischen einem Auto und zwei Radlern im Amberger Dreifaltigkeitsviertel gab es vor Gericht unterschiedliche Aussagen.

Der Richter hatte Schwierigkeiten, den wahren Sachverhalt aufzuklären. Denn die Angaben der Beteiligten an einem Verkehrsunfall im Dreifaltigkeitsviertel klafften weit auseinander. Auf der einen Seite zwei Schüler, die mit ihren Rädern daherkamen. Ihnen gegenüber ein Autofahrer, dem man fahrlässige Körperverletzung und Unfallflucht vorwarf.

Der 58-Jährige hatte sich an einem Abend im vergangenen Juli in seinen Wagen gesetzt, um zur Waschanlage zu fahren. Nur wenige Meter von seiner Wohnung entfernt bog er ("Vorfahrtsberechtigt", wie sein Anwalt Jörg Jendricke betonte) in eine Straße ab. Plötzlich will der Mann ein Geräusch"gehört haben. Er hielt an, stieg aus und sah zwei Jungen mit Rädern. Der eine stand, der andere rappelte sich nach seinen Angaben gerade auf. Es hatte wohl einen Rammvorgang gegeben.

Der nun auf der Anklagebank sitzende Mann bekam von Amtsrichter Florian Meißner Gelegenheit, die Dinge aus seiner Sicht zu schildern. "Ist etwas passiert?", will er gefragt und vernommen haben: "Wir haben Sie nicht gesehen." Dann machte er sofort Angebote. "Ich lade das Rad ein und fahre dich heim", sagte er angeblich zu dem unmittelbar in den Unfall verwickelten 13-Jährigen und offerierte auch, ihn ins Krankenhaus zu bringen. "Das wurde abgelehnt", hörte Meißner und erfuhr ferner: "Ich habe meinen Namen und die Adresse genannt." Dann sei er weitergefahren. In dem Glauben, dass bei dem Zusammenprall nichts Gravierendes geschehen sei. Immerhin aber war das Bike des Jungen arg in Mitleidenschaft gezogen worden.

Der 13-Jährige und sein Freund (12) hatten die Begebenheit völlig anders in Erinnerung. "Er hat nur in Richtung seiner Wohnung gedeutet und gesagt, dass er da lebt." Dann, so die beiden Schüler, sei er fort gewesen. Ohne sich um den Gestürzten zu kümmern. Der Bub hatte, wie aus einem Attest des Krankenhauses hervorging, erhebliche Verletzungen erlitten. Nicht lange nach dem Unfall kam die Polizei. Im Prozess ergab sich: Es wäre besser gewesen, sie sofort zu verständigen.

Es gab Ungereimtheiten. Hatte der Schüler einen Helm getragen? Der Autofahrer verneinte. Das Opfer bejahte das. Außerdem ließ sich nicht klären: Standen die Radfahrer oder waren sie in Bewegung, als sich das Malheur vollzog? Klare Sicht bekam der Richter nicht. Von daher einigte er sich mit Staatsanwältin Nicole Asmus und Verteidiger Jörg Jendricke auf Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage. Der 58-Jährige zahlt 1800 Euro. Damit ging er dem drohenden Führerscheinentzug aus dem Weg.

 
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