Amberg
10.11.2019 - 10:53 Uhr

Uraltes Fahrrad steht im Amberger Amtsgericht auf ganz großer Bühne

Es geht um einen kleinen Kriminalfall. Auf 50 Euro wird der Wert eines gestohlenen Fahrrads geschätzt. Um die Sache zu klären, muss seitens der Justiz jetzt ein Aufwand betrieben werden, der um ein Vielfaches höher liegt als die Beute.

Prozess Bild: Volker Hartmann/dpa
Prozess

Der mutmaßliche Täter hat eine ganze Reihe an Vorstrafen. Würde man ihn des Drahtesel-Diebstahls überführen, könnte womöglich ein Aufenthalt hinter Gittern die Folge sein. Von daher, so will es der Gesetzgeber, musste dem Angeklagten ein Pflichtverteidiger zugeordnet werden. Anwalt Mike Thümmler erhielt dieses Mandat.

Gebrauchtes Fahrrad gestohlen

Tatsache ist: Aus einem Keller in Amberg wurde heuer im März in der ersten Morgenstunde ein Fahrrad geklaut. Die Eigentümerin hatte es einst gebraucht für 60 Euro erworben. Vor der Amtsrichterin Sonja Tofolini wurden nun zehn Euro Wertminderung für erfolgtes Benutzen abgezogen.

Ein 33-Jähriger, den man als mutmaßlichen Dieb vor die Richterin zitiert hatte, bestritt heftig, sich das seither nie wieder aufgetauchte Vehikel angeeignet zu haben. Im fraglichen Haus, so war zu vernehmen, wohnt zwar eine nahe Verwandte von ihm. "Doch ich war nicht dort", hörte die Vorsitzende. Verbunden mit der Feststellung: "Ich habe das fragliche Wochenende bei meinem Stiefbruder am anderen Ende der Stadt verbracht."

Der angeblich Bedauernswerte, kurz zuvor aus der Haft entlassen, habe nämlich "psychische Probleme" gehabt und sei auf Zuspruch angewiesen gewesen.

Beweisaufnahme mit Hindernissen

Ab dann begann die Beweisaufnahme und damit ein Hürdenlauf für die Richterin. Der Stiefbruder, quasi ein Kronzeuge, erschien erst gar nicht.

Wo er heute wohnt, muss noch geklärt werden. Es gab allerdings weitere Stolpersteine. Die Eigentümerin des uralten Bikes nahm zwar auf dem Zeugenstuhl Platz. Allerdings mit der Feststellung, die Richterin müsse sie schon in ungarischer Sprache befragen. Weil das nicht ging, hat nun ein Dolmetscher anzureisen.

Der nächste Wassergraben in dieser Verhandlung tat sich gleich anschließend auf. In der Liste stand eine Zeugin, die durch Abwesenheit glänzte. Sie wird nun demnächst durch Polizisten zu einer neuerlichen Verfahrensrunde vorgeführt.

Angeklagter: "Ich war es nicht"

Dann soll womöglich endgültig geklärt werden, wie sich das alles mit dem betagten Fahrrad verhielt, das "um 0.43 Uhr" (polizeiliches Ermittlungsergebnis) aus einem Keller hinaus ins Freie gebracht wurde und anschließend spurlos verschwand. "Ich war das nicht", beteuerte der 33-Jährige und fügte fragend hinzu: "Wie hätte ich denn nachts, wenn kein City-Bus fährt, vom einen Ende der Stadt zum anderen kommen sollen, um dort ein Radl zu stehlen?" Fortsetzung folgt.

 
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