Amberg
07.08.2020 - 11:48 Uhr

Verbotene Rückleuchten an Autos: Polizei sieht schwarz

Tiefschwarze Rückleuchten am Auto sind nicht erlaubt. Zwei Fahrer, die solche Leuchten an ihren Autos hatten, bekamen trotzdem keinen Ärger mit der Polizei.

Bei einer Polizeikontrolle sind in Amberg zwei Autos aufgefallen, weil sie mit Rückleuchten ausgestattet waren, die nicht erlaubt sind. Bild: Patrick Seeger/dpa
Bei einer Polizeikontrolle sind in Amberg zwei Autos aufgefallen, weil sie mit Rückleuchten ausgestattet waren, die nicht erlaubt sind.

Bei Verkehrskontrollen im Stadtgebiet sind der Amberger Polizei an zwei Fahrzeugen tiefschwarze Rückleuchten aufgefallen: Dies sind nicht erlaubt, wie es im Polizeibericht heißt. Bei der Überprüfung zeigte sich aber, dass die Autobesitzer offenbar übers Ohr gehauen worden waren: "Die gefälschten Produkte, deren ECE-Prüfzeichen E4 und Genehmigungsnummer nur vorgetäuscht sind, wurden sichergestellt."

Wegen des betrügerischen Hintergrunds bleibt diese unzulässige Auto-Ausstattung für die Kontrollierten ohne Folgen: Die Polizei verzichtete darauf, gegen die Fahrer des VW und des Opel, eine Frau (27) und ein Mann (32), ein Bußgeldverfahren einzuleiten.

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