Amberg
13.07.2020 - 12:32 Uhr

Verhandlung wegen verbotenem Kfz-Rennen in Amberg

War das ein vom Gesetz her verbotenes Kfz-Rennen? Im Gerichtssaal in Amberg wurde lange debattiert. Dann entschloss sich Amtsrichter Peter Jung zu einem Freispruch.

Ein 33-Jähriger wurde vor dem Amtsgericht Amberg freigesprochen. Anklagegrund war ein etwaiges verbotenes Autorennen. Symbolbild: Oliver Berg/dpa
Ein 33-Jähriger wurde vor dem Amtsgericht Amberg freigesprochen. Anklagegrund war ein etwaiges verbotenes Autorennen.

Der im nördlichen Landkreis Amberg-Sulzbach wohnende Angeklagte konnte bei seiner Gerichtsverhandlung am Amberger Amtsgericht aufatmen. Zumindest vorläufig. Denn noch ist nicht gewiss, ob die Staatsanwaltschaft in die Berufung geht.Verhandelt wurde ein etwaiges verbotenes Autorennen.

Rennen mit Zivilstreife?

Der Bundewehrsoldat war auf dem Heimweg. Die Uhr zeigte Mitternacht, als der 33-Jährige mit seinem getunten Auto an einer Ampel beim ehemaligen Josefshaus stand. Er gab Gas und bemerkte, dass auch ein Wagen, der neben ihm gehalten hatte, beschleunigt wurde. Die flotte Fahrt führte, quasi Seite an Seite, hinauf zur Fachhochschule und weiter an die sogenannte Pflegerkreuzung. Dort sah der der Soldat eine Stoppkelle.

Bei dem das Tempo mithaltenden Pkw handelte es sich um ein Zivilfahrzeug der Polizei, besetzt mit einer jungen Beamtin und deren männlichen Kollegen. Vor dem Richter drehte es sich nun intensiv um die Frage, ob der 33-Jährige ganz für sich allein ein verbotenes Kfz-Rennen veranstaltete.

Kein verbotenes Rennen

Der Soldat räumte zwar ein, zu nächtlicher Stunde relativ zügig gefahren zu sein. Doch sowohl er als auch sein Anwalt Jörg Jendricke verneinten ganz entschieden, dass da auf dem Amberger Altstadtring gewissermaßen ein Rennen mit einem Alleinbeteiligten stattgefunden habe. Die erstattete Anzeige lautete aber auf diesen Tatbestand.

Die Staatsanwaltschaft wollte, wie auch zuvor schon in einem Strafbefehl, 30 Tagessätze Geldstrafe verhängt sehen. Verteidiger Jendricke beantragte Freispruch. Er und sein Mandant bekamen ihn auch von Richter Jung. Obwohl da offensichtlich schon "recht zügig" gefahren worden sei, könne man wohl nicht von einem verbotenen Rennen sprechen, hieß es in der Begründung. Gegen den Berufssoldaten war im Lauf der Ermittlungen von Seiten der Truppe ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Er selbst zählt unterdessen zu den Personenschützern eines ranghohen Bundeswehrvertreters, hieß es.

Amberg12.07.2020
 
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