(hwo) Der Mann hat Probleme im Umgang mit Behörden. Nicht etwa, weil er aggressiv ist. Ihn plagen einfach Berührungsängste. Trotzdem: Wer staatliche Unterstützung erhält und neu eintretende Lebensumstände nicht sofort meldet, wird als Betrüger geahndet.
Ungewöhnliche Situation: Da saß einer vor der Amtsrichterin Sonja Tofolini, der immer dann "Manschetten" kriegt, wenn er etwas mit Ämtern zu tun hat. Deswegen bekam der 44-Jährige unterdessen eine Betreuerin, die nun behördliche Angelegenheiten für ihn regelt.
Damals vor genau zwei Jahren war das noch nicht der Fall. Der seinerzeit in Mittelfranken lebende Mann bezog Arbeitslosengeld, bekam dann nach einem Wohnsitzwechsel, der ihn nach Amberg führte, trotz eines Jobs seine Unterstützung weiter ausbezahlt und meldete sich erst nach mehreren Monaten telefonisch beim fränkischen Jobcenter. Später ließ man ihn durch eine Sachverständige untersuchen. Ihr gegenüber äußerte der allein lebende 44-Jährige: "Ich habe mich gewundert, dass ich weiter Geld vom Jobcenter bekommen habe." Es ging um 881 Euro und ein paar Cent.
Der mehrstündige Prozess offenbarte, dass diese von Staatsanwalt Wolfgang Doblinger angeklagte und zu Unrecht kassierte Summe womöglich sogar noch höher war. Denn die Behörde hatte sich wohl auch an den Umzugskosten nach Amberg beteiligt. Wie genau das dann alles ablief, welch exakter Betrag unter dem Strich stand, sorgte für Verwirrungen im Gerichtssaal. Sie waren so heftig, dass Verteidiger Jörg Jendricke darauf verzichtete, einer eigens aus Franken angereisten Sachbearbeiterin Fragen zu stellen. "Sonst", so der Anwalt, "werden die Rätsel vielleicht noch umfangreicher."
Für Anklagevertreter Doblinger stand der Betrug fest. Dafür verlangte er die stattliche Summe von 100 Tagessätzen zu je 40 Euro als Ahndung. "Hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen", entrüstete sich Verteidiger Jendricke und führte der Richterin vor Augen, dass man es "mit einem Beschuldigten zu tun hat, der keinen Kontakt mit Behörden haben will". Von daher sei wohl die verspätete Meldung zu begründen.
Mit seiner Forderung auf 100 Tagessätze zielte der Staatsanwalt ins Leere. Aber 60 wurden es dann doch. Richterin Tofolini schrieb dem 44-Jährigen ins Stammbuch, dass er sein neu angetretenes Arbeitsverhältnis zeitnah hätte melden müssen. Trotz seiner Abneigung, mit Behörden zu sprechen. Den Tagessatz setzte sie, nach eingehender Erörterung, auf 36 Euro fest. Diese Summe von über 2000 Euro muss der Mann nun in Raten abstottern.













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