Die Mühlen der Justiz mahlen oft langsam. Doch diesmal waren sie irgendwann völlig unerklärlich zum Stillstand gekommen und hatten damit ein Zeitfenster geschaffen, durch das die exakten Geschehnisse nur noch über Umstände erkennbar waren, die in den Akten standen. "Eine im Rechtsstaat nicht hinnehmbare Verzögerung", beschrieben die beiden aus Regensburg angereisten Verteidiger Hubertus Werner und Michael Haizmann ihren Standpunkt. Sie vertraten die Interessen zweier Männer aus Amberg, die am 17. Dezember 2021 Anlass zu einem größeren Einsatz der Polizei gegeben hatten. Damals trugen alle Corona-Masken.
Es war kurz nach 23 Uhr, als ein mit vier Leuten besetztes Auto auf dem Kurfürstenring unterwegs war. Der Pkw kam rein zufällig an einem Einsatzwagen der Polizei vorbei, wobei einem der im Dienstfahrzeug sitzenden Uniformierten völlig grundlos der Stinkefinger gezeigt wurde. Ab dann begann eine turbulente spätabendliche Phase, die sich nahezu eine halbe Stunde lang hinzog. Aus naheliegenden Gründen entschlossen sich die Beamten zur Reaktion. Sie stoppten die Limousine, wollten Personalien feststellen und stießen bei zwei der Insassen auf Widerstand. Das führte zur Anforderung von Unterstützungskräften. Sie erschienen alsbald: Weitere Streifenwagen fuhren am Kurfürstenring vor.
Geständnisse und Kreuzbandriss
Zwei Mitfahrer im kontrollierten Auto saßen jetzt vor Amtsrichter Fabian Hoffmann. Sie waren damals zum Zeitpunkt der ihnen angelasteten Straftaten 29 und 25 Jahre alt. Nach einem vom Richter gewünschten Rechtsgespräch, das hinter verschlossenen Türen stattfand, legten beide über ihre Anwälte Geständnisse ab. Damit räumten sie ein, im Zuge der Personalienfeststellungen aus dem Wagen gestiegen zu sein und teilweise heftigen Widerstand geleistet zu haben. In diesem Zusammenhang kam es zu Handgreiflichkeiten, wurde Pfefferspray eingesetzt, gab es tumultartige Szenen. Dabei riss das Kreuzband bei einem der Gesetzeshüter. "Das ist allerdings nicht durch meinen Mandanten ausgelöst worden", ließ Verteidiger Haizmann anklingen und schränkte insofern das Geständnis des neben ihm sitzenden Mannes ein.
Es gab ein per polizeilicher Bodycam angefertigtes Video vom Einsatzort. Die Aufnahme umfasste eine Zeitdauer von stattlichen 13 Minuten. Schier unglaublich mutete dabei an: Der Film zeigte, wie sich bei der Vorführung im Sitzungssaal herausstellte, nicht eine einzige Szene vom Geschehen. Zu sehen war nahezu durchgängig eine graue wabenartige Fläche, die zu der Frage Anlass gab, weshalb solche Bildaufzeichnungen stattfinden. Lediglich aus Tonaufnahmen wurde deutlich, dass es hektisch, laut und turbulent zuging.
"Unerträgliche Verfahrenslänge"
Für ihre Geständnisse und angesichts eines nun schon fünf Jahre dauernden Verfahrens hatte Richter Hoffmann den Beschuldigten statt normalerweise üblichen Haftstrafen Geldbußen zugesichert. Einer der Angeklagten muss jetzt 90 Tagessätze zu je 25 Euro (2250 Euro) bezahlen, der andere erhielt, weil er besser verdient, 90 Tagessätze zu je 50 Euro (4500 Euro). Damit folgte Hoffmann den Anträgen der beiden Verteidiger. Sie hatten in ihren Plädoyers erneut "die unerträgliche Länge" des Verfahrens an den Pranger gestellt. Staatsanwältin Katharina Perlet wollte zwar höhere Geldsummen verhängt wissen, rückte aber ebenfalls von der Forderung ab, für die Widerstände, tätlichen Angriffe und Beleidigungen Gefängnisaufenthalte ins Urteil zu schreiben. Die Störer waren seinerzeit angetrunken, ihre Steuerungsfähigkeit galt als erheblich eingeschränkt.
Die Prozesslänge war ursprünglich auf zwei Tage festgesetzt worden. Nach einer Phase fünfjähriger Ermittlungen dauerte die Verhandlung jetzt drei Stunden. Zeugen konnten unvernommen wieder gehen, auch eine medizinische Sachverständige konnte sich ihr Gutachten sparen. Mit den verhängten 90 Tagessätzen gelten die Angeklagten als nicht vorbestraft. "Sie haben sich provokant benommen", schrieb ihnen der Richter ins Stammbuch.



















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