Am 16. Juni letzten Jahres wurde fröhlich gefeiert bei einem Fest im nördlichen Landkreis. Plötzlich herrschte helle Aufregung im Bierzelt: Ein Glas flog in die Menschenmenge und traf eine 25-Jährige am Kopf.
Die junge Frau erlitt eine Gehirnerschütterung und Schädelprellungen, sie musste ins Krankenhaus. Während ein Rettungswagen die Verletzte dorthin brachte, begann die Polizei zu ermitteln.
Wegen gefährlicher Körperverletzung holte die Staatsanwaltschaft nun einen 33-Jährigen auf die Anklagebank. Über seinen Anwalt Jürgen Mühl ließ der Mann erklären: "Ich zwar dort, habe aber weder ein Glas geworfen, noch etwas mitbekommen."
Als Wurfgeschoss
Vor Amtsrichter Florian Meissner wurde deutlich: Es soll sich um ein Weizenbierglas gehandelt haben, das als Wurfgeschoss diente. Der Vorsitzende setzte zur genauen Klärung an und erfuhr: Es gab offenbar bei diesem Fest gar keine Weizenbiergläser. Mehr noch: Weder das gläserne Trinkgefäß noch Scherben wurden gefunden. Doch andererseits: Verletzungen bei der 25-Jährigen waren vorhanden.
Turbulente Szenen
Zeugen wurden gehört. Alles junge Leute, die zur Tatzeit nachts um 2.15 Uhr im Zelt waren, aber eigentlich nur von turbulenten Szenen berichten konnten. Später, so hörte der Richter, sei der Name des nun angeklagten Mannes gefallen. Auch seine Freundin war mit bei dem Fest. Doch sie will zuvor schon gegangen sein.
Eine verwirrende Angelegenheit, bei der man auch die Geschädigte als Zeugin hätte hören wollen. Doch die 25-Jährige erschien nicht. Deshalb blieb nicht anderes übrig, als die Verhandlung zu vertagen. In der ersten Juliwoche geht es weiter.
Weitere Fälle, die vor dem Amtsgericht Amberg verhandelt wurden













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