Amberg
24.08.2018 - 11:27 Uhr

Viel Wodka und zwei Döner

Drei Gehminuten für einen Döner? Zu anstrengend. Also rauf auf den Mofaroller und sturzbetrunken zur Braterei. Was sich dabei ereignet, ist ein Fall fürs Amtsgericht.

Auf der Richterbank Bild: Uli Deck/dpa
Auf der Richterbank

„Na bravo!“ kommentierte Richterin Julia Taubmann sehr süffisant den Vorgang, den ihr da ein 52-Jähriger geschildert hatte. Von ihm mit dem Kommentar versehen: „Es war halt so. Was soll ich machen?“ Tun hätte er schon etwas können an jenem Febuarnachmittag in Auerbach. Genau genommen: Nicht so viel aus der Wodkaflasche saufen.

Der Mann hatte mit seinem Kumpel bei einem Gelage etliche Gläser Schnaps in sich hineingeschüttet. Später ergab eine Blutentnahme den stattlichen Wert von 2,44 Promille. „Mit Bier ist das wohl schwer zu schaffen“, vermutete die Richterin und erfuhr, dass da schon Hochprozentiges durch die Kehlen beider Männer rann.

Irgendwann gesellte sich zum Durst der Hunger. Nach Döner stand den Zechern der Sinn. Zum Verkaufsladen einer solchen Spezialität wären es geschätzte drei Gehminuten gewesen. Doch warum laufen, wenn ein motorisiertes Gefährt vor der Tür steht? Also schwang sich der 52-Jährige auf seinen Mofaroller, gab Gas und holte zwei Portionen Döner. Doch der wurde später kalt und wohl auch in der Endkonsequenz sehr teuer.

In seinem Rausch ratterte der Mann auf dem Unteren Markt in Auerbach auf der äußerst linken Fahrbahnseite in Richtung seiner Wohnung. Dann rammte er ein parkendes Auto, stürzte und musste warten, bis die Polizei kam.

„Einen stark betrunkenen Eindruck hat er zwar nicht gemacht. Aber man hat es gerochen“, beschrieb jetzt einer der Beamten seinen Eindruck.

Die Döner-Brotzeit für zwei hungrige Zecher geriet keineswegs zum Schnäppchen. Denn es wurde offenkundig, dass der Mann auf der Anklagebank soeben im Begriff war, sich seine zehnte Vorstrafe abzuholen. Einige davon, wie der Staatsanwältin Christine Apfelbacher sauer aufstieß, auch schon wegen Verkehrsdelikten. Sie beantragte fünf Monate Haft mit Bewährung und verlangte außerdem 600 Euro Geldbuße für den offenbar Unbelehrbaren.

Die Richterin beließ es bei drei Monaten Gefängnis mit Bewährung, ordnete 600 Euro zur Zahlung an eine karitative Einrichtung an und schickte den Mann zu Beratungsstunden für Alkoholiker. Außerdem darf er sich drei Monate lang nicht auf seinen Motorroller schwingen. „Wie hat der das Malheur denn überstanden?“, erkundigte sich die Richterin beiläufig und hörte: „Er lebt noch!“ Aber der Schaden am Auto machte runde 3000 Euro aus.

 
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