Der erste Verhandlungstag (www.onetz.de/2868861) begann holprig und auch der zweite kam nur zögerlich in Gang. Ein Gutachter steckte im Stau. Wie geschmiert läuft hingegen die strafprozessuale Dramaturgie, die zum Auftakt der Hauptverhandlung vor dem Jugendschöffengericht in einem Rechtsgespräch aller Beteiligten ausgelotet worden war.
Die Anklage lautet auf schweren Bandendiebstahl, und für den mutmaßlichen Hauptdrahtzieher (20) steht eine Haftstrafe von mindestens drei Jahren und elf Monaten im Raum. Seine zwei Kumpane, 20 und 23 Jahre alt, müssen mit Bewährungsstrafen zwischen einem Jahr und drei Monaten und zwei Jahren rechnen. Die Jüngste im Bunde, eine 20-jährige Schülerin, dürfte mit einem blauen Auge davonkommen. Viel deutet darauf hin, dass sie eine komplette Randfigur ist und nur als Freundin eines der drei jungen Männer mit im Auto saß, als die sich zu zwei Gaststättenaufbrüchen auf den Weg gemacht hatten.
Das alles geschah im Januar. Ein Einbruch scheiterte, der zweite nur drei Nächte danach brachte eine Beute von rund 1000 Euro. Sie wurde unter den drei jungen Männern aufgeteilt. Das alles war aus der Anklage bekannt. Am zweiten Verhandlungstag untermauerten es die vier Beschuldigten mit "Geständnissen im Sinne der Anklage". So war es im Rechtsgespräch vereinbart worden. Doch die Worte dieser Geständnisse mussten sorgfältig gewählt sein, damit der eine nicht den anderen zu viel beschuldigt oder mehr zugibt, als unbedingt nötig. Also redeten hauptsächlich die Anwälte.
Sie hatten Erfolg. Nun sieht es danach aus, dass der strafverschärfende Aspekt des Bandendiebstahls vom Tisch und nur noch von zwei mehrheitlichen Deliktfällen die Rede ist. Es habe "keine Verabredung" gegeben, Gaststätteneinbrüche "zum Geschäftsmodell zu machen", hatte es Rechtsanwalt Helmut Miek auf einen Kurznenner gebracht. Er vertritt den mutmaßlichen Hauptdrahtzieher, der nicht davor zurückgeschreckt sein soll, einen vermeintlichen Informanten sowie seine damalige Freundin gewaltsam anzugehen, um an Geld zu kommen. Schläge, würgen, ein Messer und brennende Zigaretten waren laut Anklage im Spiel.
"Ja, ist möglich", sagte dazu der 20-Jährige, der in Haft sitzt. Wegen seines damals exzessiven Alkohol- und Drogengenusses könne er sich an Einzelheiten nicht mehr erinnern. Der Prozess geht heute mit Zeugen und Gutachtern weiter, womöglich fällt auch schon das Urteil.
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