Amberg
01.07.2024 - 16:36 Uhr

Vorsitzende von Haus und Grund Bayern gibt in Amberg Tipps zum Heizungsgesetz

Ulrike Kirchhoff riet: „Frühzeitig Fördermittel beantragen, sonst kann der Heizungstausch für Immobilieneigentümer sehr teuer werden“. Bild: gf
Ulrike Kirchhoff riet: „Frühzeitig Fördermittel beantragen, sonst kann der Heizungstausch für Immobilieneigentümer sehr teuer werden“.

Die Vorsitzende von Haus und Grund Bayern, Ulrike Kirchhoff, gab Informationen zum Heizungsgesetz aus erster Hand. Sie war nach einer Ausbildung zur Bankkauffrau und einem Studium der Volkswirtschaftslehre wissenschaftliche Mitarbeiterin von Prof. Dr. Rolf Peffekoven am Lehrstuhl für Finanzwissenschaft an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz, dann einige Jahre Referentin im Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer, Berlin, bevor sie vor 21 Jahren zur Vorsitzenden des Verbands „Haus und Grund Bayern“ bestellt wurde. Bei der kürzlichen Mitgliederversammlung des Verbands „Haus und Grund Amberg“ zerpflückte sie das sogenannte Heizungsgesetz, die zum 1.Januar 2024 nach langen und hitzigen Diskussionen in Kraft getretene Neuregelung des Gebäudeenergiegesetzes, womit Hauseigentümern vielfältige Möglichkeiten eröffnet werde, wie sie stufenweise bis spätestens 2045 die Nutzung fossiler Energieträger beenden können. Vom Gesetzgeber sei vorgesehen, dass in Zukunft nur noch Heizungen verbaut werden dürfen, die 65 Prozent regenerative Energien nutzen. Dringend riet Kirchhoff den Immobilieneigentümern, eventuell durch einen Heizungs- und Sanitär-Fachbetrieb prüfen zu lassen, wie sie künftig anteilig alternative Energien „verheizen“ können. Ihr Rat gehe noch weiter und sie empfehle, von einem unabhängigen Energieberater einen Sanierungsfahrplan erstellen zu lassen.

Anders als ursprünglich geplant, dürfen grundsätzlich alle Technologien verbaut werden, die „technikoffen“ gestaltet seien. Dazu zählen weiterhin Gasheizungen, die „grünes Gas“ verbrennen, sowie Heizungen, die mit Biomasse bestückt werden, Fern- oder Nahwärme sowie Wärmepumpen. Auch Wasserstoffheizungen seien grundsätzlich möglich. Voraussetzung für diese strengen Regeln sei aber, dass eine kommunale Wärmeplanung in Kraft getreten ist, was Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern bis 30. Juni 2026 umzusetzen haben. Kleinere Kommunen könnten sich weitere zwei Jahre Zeit lassen, war zu hören. Vorschriften zum Einbau neuer Heizungen gelten unabhängig davon, ob der Einbau geplant ist oder ob ein sofortiger Ersatz für eine defekte Heizung gefunden werden muss. Für den „Havariefall“ dürfen übergangsweise auch Heizungen eingebaut werden, die den gesetzlichen Vorschriften nicht entsprechen, aber die dürfen dann höchstens über fünf Jahre betrieben werden, dann müsse trotzdem eine Heizung verbaut werden, mit der die gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden.

Im Handel seien derzeit schon große Wärmepumpen, mit denen auch Mehrfamilienhäuser beheizt werden können. Wer Erdwärme nutzen will, müsse sich für eine Tiefenbohrung eine Genehmigung der Verwaltungsbehörde einholen. Ulrike Kirchhoff wies abschießend darauf hin, dass es zahlreiche Fördermöglichkeiten gebe, aber auf der sicheren Seite sei nur der Immobilieneigentümer, der rechtzeitig den Förderantrag stelle und erst dann den Heizungsumbau in Auftrag gebe, wenn er die schriftliche Förderzusage auch in Händen habe. Seien Fördertöpfe ausgeschöpft, bleibe man auf den vollen Kosten sitzen.

 
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