Am Schluss des Prozesses erhob sich die Frage: Muss jetzt unbedingt ein Experte die Unfallursache analysieren? "Denn eine fahrlässige Körperverletung haben wir hier allemal", argumentierte Amtsrichterin Sonja Tofolini. Von daher eine Straferwartung für den Angeklagten, die sich in ihrer Höhe wohl auch dann kaum verändern dürfte, wie sie wissen ließ, wenn zur fahrlässig verursachten Körperverletzung eine Straßenverkehrsgefährdung hinzu kommt.
Staatsanwalt Wolfgang Doblinger ließ nicht mit sich reden. Er will nun durch das Gutachten eines Kfz-Sachverständigen klären lassen, ob der 62-Jährige womöglich in den sogenannten Sekundenschlaf fiel und seine Müdigkeit vorher hätte erkennen müssen, als er an einem Februarmorgen dieses Jahres auf der Werner-von-Siemens-Straße mit seinem Wagen nach links geriet und dann den Baumstamm eines Spitzahorns rammte.
Was der Crash nach sich zog, war schlimm: Die Beifahrerin, eine Arbeitskollegin des Fahrers und mit ihm um 6.45 Uhr von einer Nachtschicht im Raum Schwandorf heimkehrend, erlitt mehrere Knochenbrüche. Sie musste unterdessen zwei Mal operiert werden und sieht einem weiteren chirurgischen Eingriff entgegen. "Trotzdem bin ich ihm nicht böse", sagte die Frau nun im Prozess.
Interessant war, was die Richterin weiter erfuhr. "Wir haben uns im Auto unterhalten", berichtete die 45-Jährige. Doch dann sei dieses Gespräch plötzlich abrupt abgebrochen. Ihr Kollege habe nicht mehr reagiert. Also doch eine Übermüdung? Der Angeklagte bestritt das zwar, konnte aber ansonsten auch keinen anderen Grund für den Unfall nennen. Er selbst hatte beim Anprall ebenfalls Verletzungen davongetragen, die später eine Operation notwendig machten.
Weil der Staatsanwalt auf einem Gutachten bestand, wurde das Verfahren ausgesetzt. Es beginnt nun irgendwann mit allen Zeugen von vorne. "Völlig unnötig", hatte sich Verteidiger Ekkehard Zink erfolglos gegen die Aussetzung gewehrt. Dabei kann sich, wie die Richterin andeutete, am Schuldspruch und am Strafmaß kaum etwas ändern. Nur die Kosten für den Kfz-Experten werden wohl hinzu kommen.
Fest steht allerdings nach der ersten Verfahrensrunde: Der Schaden an einem Baum der Gattung Spitzahorn beträgt nach Ansicht der Stadt Amberg rund 1600 Euro. Zweitens: Das Auto im Zeitwert von 13.000 Euro wurde nach dem Crash als Schrottfahrzeug für 800 Euro nach Polen verkauft.



















Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.