In derartigen Fällen sei es erforderlich, „entweder den Betrieb aufrechtzuerhalten oder die Trinkwasser-Installation vorübergehend stillzulegen“. Hier seien die Vorgaben aus der DIN EN 806-5 und der DIN 1988-100 zu beachten. Fragen zum Thema beantwortet Betriebsingenieur Maximilian Deget. Er ist unter 603-702 oder per E-Mail an die Adresse maximilian.deget[at]stadtwerke-amberg[dot]de erreichbar.
In dem Schreiben der Stadtwerke heißt es dazu wörtlich: „Die Trinkwasserleitungen und -armaturen, also Wasserhähne, Duschen und Toiletten, sollten ständig mit Wasser durchströmt sein. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte das Wasser mindestens alle sieben Tage laufen, besser alle drei Tage. Bei einer vorübergehenden Stilllegung sei es besser, die Leitungen mit Trinkwasser befüllt zu belassen und die Absperrarmatur an der Wasserzähleranlage abzusperren. Ist nur eine Wohnung, nicht das ganze Gebäude betroffen, dann empfehle es sich, nur die Absperrarmatur in der Zuleitung zur Wohnung abzusperren.
Bei der Wiederinbetriebnahme genüge es üblicherweise, alle Entnahmestellen vollständig zu öffnen und das Wasser bis zur Temperaturkonstanz abfließen zu lassen. Dies könne zum Beispiel getestet werden, indem man solange den Finger unter dem Wasserstrahl hält, bis sich die Temperatur des kalten Trinkwassers nicht mehr verändert.
Wurde die Trinkwasser-Installation komplett entleert oder ist diese länger als sechs Monate im befüllten Zustand belassen worden, dann sollte eine Fachfirma hinzugezogen werden.
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