Amberg
03.08.2018 - 09:01 Uhr

Weiße Weste für 15.000 Euro

Ein ehemaliger Bundeswehr-Zahnarzt muss nicht länger um seine weitere Berufslaufbahn fürchten, die er im Land der Eidgenossen fortsetzen will. Aus einer Vorstrafe wegen Falschaussage wird eine Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage.

Er war Zahnarzt bei der Bundeswehr, ob und wann er Patienten auf eigene Rechnung behandelt hat, ist ein Fall für die Gerichte. dpa
Er war Zahnarzt bei der Bundeswehr, ob und wann er Patienten auf eigene Rechnung behandelt hat, ist ein Fall für die Gerichte.

(hwo)

Ein Sprichwort lautet: "Der Berg kreißte und gebar eine Maus." Das trifft in diesem Fall zu. Denn aus einem ewig langen Prozess vor dem Amtsgericht, abgelaufen in diesem Jahr im Februar, wurde jetzt in der Berufungsinstanz eine Verhandlung von gerade mal einstündiger Dauer. Dann zog der 41-jährige Ex-Oberfeldarzt zufrieden samt seines Verteidigers Jörg Jendricke von dannen.

Die nun sehr kurze Auseinandersetzung vor der 3. Strafkammer des Landgerichts hatte eine lange Vorgeschichte. Sie begann damit, dass sich eine junge Soldatin, die als Sprechstundengehilfin des Zahnarztes im medizinischen Zentrum der Amberger Bundeswehr diente, über die rüden Manieren ihres Chefs schriftlich beschwerte und auch anklingen ließ, er ziehe seine Helferinnen zu Behandlungen von Privatpatienten als unbezahlte Arbeitskräfte heran.

Private Patienten

Der promovierte Arzt zürnte, als die Vorwürfe nach langer Odyssee durch Vorgesetzten-Kanäle endlich ruchbar wurden und zeigte die Soldatin an. Sie kam wegen falscher Anschuldigung vor Gericht und wurde mit Pauken und Trompeten freigesprochen. In diesem Prozess sollte dann der Mediziner eine Falschaussage gemacht haben. Sie lautete sinngemäß, er habe abends nach Behandlung privater Patienten immer alles selbst weggeräumt und nichts hinterlassen, was seinen Helferinnen anderntags Arbeit bereitet hätte.

Das führte zu einem Verfahren, bei dem er selbst auf der Anklagebank des Amtsgerichts saß. Die Richterin sprach ihn zwar davon frei, dass er angeblich seine Arzthelferinnen zu privaten Diensten herangezogen habe. Doch wegen Falschaussage im Prozess gegen die freigesprochene Soldatin bekam der heute 41-Jährige acht Monate Haft zur Bewährung und 5000 Euro Geldauflage.

Jetzt, fünf Monate später, musste sich das Landgericht als Berufungsinstanz mit dem Fall befassen. Dabei ließ Verteidiger Jörg Jendricke sofort erkennen, dass die urteilende Amtsrichterin die zur Debatte stehende vermeintliche Falschaussage seines Mandanten wohl irgendwo aus dem Zusammenhang gerissen habe. "Deswegen", sagte Jendricke, "wollen wir hier einen Freispruch."

Freispruch beantragt

Freispruch? Der Gerichtsvorsitzende Gerd Dreßler entgegnete, dass man alle Zusammenhänge wohl erst in einer weiteren langen Beweisaufnahme werde klären können. Gleich danach brachte er die Möglichkeit einer Verfahrenseinstellung gegen eine fühlbare Geldauflage ins Gespräch.

Staatsanwalt Tobias Kinzler mochte nicht ohne Rücksprache mit seinem Vorgesetzten zustimmen. Als Kinzler zurückkam, hatte er grünes Licht. Letztlich auch deswegen, wie er anklingen ließ, weil die weitere Berufslaufbahn des unterdessen aus Bundeswehrdiensten ausgeschiedenen Zahnarztes mit einem Eintrag ins Strafregister stark gefährdet sei. Damit schlossen sich die Aktendeckel. Der Akademiker zahlt 15 000 Euro und kann unbescholten und mit makelloser Weste in der Schweiz neu beginnen. Ein Feilschen um die Höhe der Geldauflage mochte Richter Dreßler nicht mitmachen. "Wir wissen, was man dort verdient", beendete er die Debatte.

 
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