Die Frau schildert ausschweifend ihre tiefe Verärgerung. Eine 51-Jährige, deren Miete vom Staat bezahlt wird und die dann doch packen muss, als der Gerichtsvollzieher eine Räumungsklage durchsetzt. „Kann sein“, sagt der Richter. „Aber beleidigen darf man deswegen nicht.“
Die Dritte Strafkammer beim Landgericht hat einen neuen Vorsitzenden. Er heißt Peter Hollweck und musste sich eine halbe Stunde lang den tiefen Frust einer Frau anhören, die wegen Beleidigung vor ihm saß.
Üble Schmähworte wie beispielsweise „Wichser“ per Whatsapp geschickt zu haben, gab sie zu. Doch das, ergänzte die Frührentnerin, müsse der Rechtsstaat doch unbedingt tolerieren angesichts der menschenverachtenden Vorgehensweise. Richter Hollweck und seine Beisitzer erfuhren: Da habe es eine Wohnung gegeben, deren Vermieter zwar die monatlichen Kosten vom Staat erhalten, sich dann aber wie ein Berserker benommen habe.
Der Reihe nach wurden aufgezählt: mutwilliges Trennen vom Kabelfernsehen, den Strom abgedreht, zum Schluss gar noch ohne ihr Wissen eine Räumung durch den Gerichtsvollzieher veranlasst.
Der Vorsitzende ließ die Angeklagte ausreden. „Von der Räumungsklage müssen Sie gewusst haben. Anders ist das nicht vorstellbar“, lautete danach sein Diskussionsbeitrag und er lenkte den Blick auf das Wesentliche: „Wer sich ungerecht behandelt fühlt, muss Anzeige erstatten.“
Doch stattdessen sei der Vermieter über das Handy übel beleidigt worden. Das gebe die Frau ja auch zu. Mit anderen Worten: „Ein Geständnis.“ Der Vermieter musste nicht erscheinen. „Ärger kann keine Beleidigungen nach sich ziehen“, befand der Richter und legte der 51-Jährigen dringend nahe, ihren Einspruch gegen ein Urteil des Amtsgerichts zurück zu ziehen. Das tat sie zähneknirschend.
Jetzt muss die Frau 1400 Euro in Raten abstottern. Ziemlich viel auf den ersten Blick, da die Frau aber Vorstrafen wegen Betrugs hat, mochte sich Staatsanwalt Oliver Wagner auf keinerlei Debatten einlassen.



















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