Amberg
21.02.2019 - 10:35 Uhr

Zehn Monate für Nasenbeinbruch

Der 32-Jährige ist das, was man amtsbekannt nennt. 15 Vorstrafen wegen Körperverletzungen, Beleidigungen, Betrügereien und Drogendelikten. Nun saß er wieder vor dem Richter.

Symbolbild Bild: Oliver Berg/dpa
Symbolbild

Diesmal allerdings, wenn man so wollte, in mehreren Etappen. Der Prozess wegen körperlicher Übergriffe hatte bereits im Januar begonnen. Amtsrichter Markus Sand brauchte allerdings noch einen zweiten Verhandlungstag, setzte ihn an und stellte mit Erstaunen fest, dass der Angeklagte nicht erschienen war. Da brach er das Verfahren ab, ging in sein Büro und schrieb einen Haftbefehl gegen den Amberger.

Die Polizei nahm den 32-Jährigen einige Tage später fest, brachte ihn in die Justizvollzugsanstalt und führte den Mann nun zur Neuauflage der Verhandlung in den Sitzungssaal. Da war er also wieder und wehrte sich vehement gegen den Vorwurf, grundlos einem Kontrahenten das Nasenbein gebrochen zu haben.

Der Vorfall ereignete sich mitten der Nacht nahe eines Lokals in der Innenstadt. Der 32-Jährige berichtete, dass er sich vor das Wirtshaus nahe des Nabburger Tors begeben und eine Gruppe dort stehender Leute höflich nach dem Weg zu einer anderen Amberger Lokalität gefragt zu haben. Dann sei er plötzlich umzingelt worden und habe, quasi aus der Not heraus, zugehauen.

Blut und ein gebrochener Nasenbeinknochen. Doch das, ließen seine Kontrahenten wissen, sei völlig grund- und ansatzlos geschehen. Ein ihnen unbekannter Berserker, der sich austobte. Nicht nur dort. Es ging auch noch um einen weiteren Faustschlag, den der 32-Jährige bei anderer Gelegenheit vor einem Wirtshaus austeilte.

Eine Notwehrlage, wie sie Verteidiger Michael Schüll in seinem Plädöyer skizzierte, konnte Richter Sand nicht erkennen. Er verhängte zehn Monate Haft zum Absitzen. Damit ist nun eine prekäre Lage für den 32-Jährigen geschaffen. Denn aus zwei laufenden Bewährungen hat er noch nahezu drei Jahre Gefängnis offen. Von daher konnte der Mann nach dem Prozess auch nicht gehen: Der Haftbefehl wurde aufrecht erhalten.

 
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