Die Eheleute, die gemeinsam eine Firma im Bereich der Bauwirtschaft betrieben, unterließen es in insgesamt sechs Fällen die in ihrer Firma Beschäftigten rechtzeitig und ordnungsgemäß, unter Angabe der tatsächlichen Bruttolöhne, bei den für den Einzug von Sozialabgaben zuständigen Stellen anzumelden.
Wie die Zollbehörde weiter mitteilt, wurden die auf die Löhne entfallenden Beiträge zu den Sozialversicherungen von dem Unternehmerpaar nicht fristgerecht abgeführt.
Zusätzlich stellten die Zöllner fest, dass den Arbeitnehmern nicht der nach dem geltenden Tarifvertrag zustehende Mindestlohn bezahlt wurde. Tatsächlich wurde ein geringerer oder gar kein Stundenlohn ausbezahlt.
Die so den Sozialversicherungen vorenthaltenen Beiträge belaufen sich auf rund 18 000 Euro, heißt es in dem Bericht an die Presse. Das Amtsgericht verurteilte die Ehefrau zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 180 Tagessätzen zu je 30 Euro, der Ehemann erhielt eine Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten, ausgesetzt zur Bewährung.













Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.