Amberg
11.10.2019 - 14:40 Uhr

Zwei Versionen von nächtlicher Schlägerei

Fünf Männer schlagen in der Dunkelheit aufeinander ein. Grundlos und mit der Folge, dass es Verletzte gibt. Jetzt sitzen zwei von ihnen auf der Anklagebank und sagen: „Wir waren in einer Notwehrlage.“ Das Gegenteil ist nicht zu beweisen.

Symbolbild Bild: agentur_dpa
Symbolbild

Es geschah in der Nacht zum Allerheiligentag 2018. Kurz nach 4.30 Uhr parkten zwei Männer, 36 und 29 Jahre alt, ihren Wagen auf der Raigeringer Straße. Die Cousins wollten vor dem Schlafengehen noch etwas plaudern. War nun dieses Auto verkehrsbehindernd abgestellt? Diese Frage sollte eine Rolle bei dem spielen, was Amtsrichterin Nadine Sand in einem mehrstündigen Prozess aufzuklären versuchte. Erfolglos, wie sich zum Schluss zeigen sollte.

An dem Pkw gingen drei Fußgänger vorbei. Alle auf dem Heimweg ins Dreifaltigkeitsviertel, nicht ganz nüchtern offenbar und bestrebt, den Leuten im Auto mitzuteilen, dass sich solch ein Parkverhalten nicht gehöre. „Ging Sie das etwas an?“, fragte Verteidiger Jörg Jendricke.

Die beiden Cousins wurden von einem aus dem Trio angesprochen. Dabei soll der Ausdruck „Volldeppen“ gefallen und gleich noch gedroht worden sein: „Ich polier’ euch die Fresse.“ Danach stiegen die Wageninsassen kurz nacheinander aus. Von dem, was danach im Dunkel der Nacht geschah, gab es im Gerichtssaal sehr unterschiedliche Versionen.

Die beiden angeklagten Cousins beharrten darauf, sie hätten in akuter Notwehrlage gehandelt, seien unvermittelt angegriffen und mit Hieben bedacht worden. Da wäre ihnen letztlich nichts anderes übriggeblieben, als zurückzuschlagen.

„Haben Sie getreten, als Gegner am Boden lagen?“, fragte die Richterin. „Niemals“, erfuhr sie. Denn auf dem Asphalt sei keiner gelandet. Dann kamen die angeblich rüde attackierten jungen Männer, 19, 20 und 21 Jahre alt. Von üblen Vorgehensweisen und auch von Tritten war die Rede. Allerdings gab es unterschiedliche Schilderungen dazu, wie dieses Intermezzo auf der Raigeringer Straße ablief.

Das hatte zuvor auch schon die Polizei festgestellt. Anmerkend hieß es, die noch am Tatort erzählten Schilderungen würden nicht mit den später auf der Wache gemachten Vernehmungen zusammenpassen.

Wer waren nun die Angreifer? Verfahren gegen das Fußgänger-Trio hatte die Staatsanwaltschaft im Vorfeld eingestellt. Die anderen beiden waren jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Auch sie gingen straffrei aus und wurden freigesprochen. „Wir können das nicht lückenlos klären“, schilderte Staatsanwältin Julia Weigl ihre Eindrücke.

Die beiden Verteidiger Selina Riemer und Jörg Jendricke schlossen sich an. Zu dieser Ansicht gelangte auch Richterin Nadine Sand.

 
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