Rund zehn Monate nach den Bäumen ist auch eine Entscheidung gefallen: Die Staatsanwaltschaft Amberg hat am 19. November ihr Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung gegen vier Beschuldigte eingestellt.
"Endgültig, wenn es keine neuen Beweise mehr gibt", teilte Staatsanwalt Oliver Wagner auf Anfrage mit. Anzeige hatte im Februar Ammerthals Bürgermeisterin Alexandra Sitter erstattet. Gegen unbekannt.
Alle hörten es
In der Bürgerversammlung knapp drei Wochen später überraschte der frühere Gemeinderat Peter Haller das Dorf mit einem öffentlichen Eingeständnis (www.onetz.de/1819087) und drehte den Spieß kurzerhand um. "Wir haben die Bäume gefällt", verkündete er selbstbewusst vor allen Leuten und meinte damit für jeden nachvollziehbar die DJK. Der eigentliche Skandal, echauffierte sich das Vorstandsmitglied des Sportvereins, bestehe jedoch darin, dass Anzeige erstattet worden sei.
Die vier gefällten Bäume, die auf Gemeinde- und Kirchengrund standen, erklärte Haller kurzerhand zur Nebensache. Nicht aber die Staatsanwaltschaft. Sie kam zu dem Ermittlungergebnis, dass von den Grundstückseignern keine Genehmigung zum Fällen der Bäume eingeholt worden und deshalb je Stamm ein Schaden von 200 Euro entstanden sei. Die Beseitigung sei im DJK-Vorstand vereinbart und dann umgesetzt worden. Aus der Anzeige gegen unbekannt wurden so vier Beschuldigte. Der frühere Gemeinderat Peter Haller, die beiden aktiven Gemeinderäte Georg Paulus und Stefan Badura als DJK-Vorstände sowie ein weiterer Ammerthaler.
Nicht eingelenkt
Ihnen bot die Staatsanwaltschaft im Juli eine Einstellung der Strafverfahren wegen Sachbeschädigung gegen eine Geldauflage (Paragraf 153a Strafgesetzbuch) von jeweils 1000 Euro an. Das Quartett ließ die gesetzte Zahlungsfrist verstreichen und nahm sich Rechtsanwälte.
Die bestritten in einer gleichlautenden Begründung die vorsätzliche Sachbeschädigung und stellten das Baumfällen als eine vorsorgliche Sicherungsmaßnahme für Zuschauer rund um den DJK-Sportplatz dar. Dazu sei der Verein sogar verpflichtet, weshalb keine entsprechende Genehmigung hätte eingeholt werden müssen.
Deshalb beantragten die Anwälte gleichlautend für ihre Mandanten eine Einstellung der Verfahren in der Form eines Verzichtes auf eine Anklageerhebung (§ 170 II StPO) sowie Abgabe an das Landratsamt als Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen eines Verstoßes gegen die Landschaftsschutzverordnung. Das ist inzwischen geschehen, bestätigte Landratsamtssprecherin Christine Hollederer auf Anfrage. Mit einer schnellen Entscheidung rechnet sie nicht.













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