Die monatelangen Sanierungsarbeiten an der Apfelbacher Weiheranlage sind beendet. Jetzt fehlt nur noch der Regen, um sie füllen. Bei einem Lokaltermin überzeugte sich der Stadtrat vom Abschluss der Arbeiten. Bürgermeister Marcus Gradl informierte über den ursprünglichen Zustand mit unterspülten und in Teilen eingebrochenen Randbereichen. Durch ein Abtragen der Ränder und ein Befestigen der dann abgeschrägten Randbereiche durch Wasserbausteine seien die Mängel behoben worden. Durch den Erwerb eines breiten Randstreifens seien zudem die Erdarbeiten erleichtert worden. Für die noch anstehende Bepflanzung des Umfelds der Weiheranlage kündigte er eine Beratung durch Maria Treiber, Gartenfachberaterin beim Landratsamt, an.
Dass die Anlage saniert wurde, hat einen ernsten Hintergrund. Nach einem Unfall mit Kindern wurde eine Verkehrssicherungspflicht bezüglich Löschteichen bekannt. Dieser "entkam" die Stadt durch Umwidmung des Löschteiches in einen Dorfteich.
Rückblick: Gründliches Gesprächs- und Beratungsthema war die Weiheranlage letztmals am 28. November 2019 im Stadtrat. Grundlage dazu war eine Rechtsauskunft der Augsburger Rechtsanwälte Meidert und Kollegen. Anlass dazu war ein Unfall mit Kindern, der die Stadt veranlasst hatte, eine Stellungnahme zur Verkehrssicherungspflicht einer Kommune hinsichtlich der Einzäunung von Löschteichen oder vergleichbar künstlich angelegter Rückhaltebecken anzufordern. Durch das Schreiben der Anwälte erfuhren die Stadträte: „Der Löschwasserteich muss mindestens 1,25 Meter hoch umfriedet sein, dass zwischen der Einfriedung und dem Vorratsraum ein mindestens ein Meter breiter, begehbarer Streifen bleibt.“ Die Anwälte verwiesen auch auf weitere Vorgaben, nach denen im Zufahrtsbereich auch ein verschließbares mindestens zwei Meter breites Tor vorhanden sein muss, dessen Schließeinrichtung mit der für den Brandschutz zuständigen Stelle abzustimmen ist“.
Während der Aussprache dazu erinnerte der damalige Bürgermeister Peter daran, dass diese Thematik erstmals bei der Umzäunung des neuen Regenwasserrückhaltebeckens im Gewerbegebiet „Am Stadtwald" zum Tragen kam und der Stadtrat die Umzäunung beschlossen hatte. Im Vollzug der DIN 14210 sah er die einzige Möglichkeit für eine rechtliche Sicherheit gegenüber möglichen Anspruchstellern. „Die Problematik einer Verkehrssicherungspflicht an Löschteichen war bisher niemandem bewusst“, räumte Klaus Lehl ein und versicherte: „Der jetzige Kenntnisstand verpflichtet die Stadt zum Handeln.“ Mit dem Hinweis auf versicherungsrechtliche Folgen bekräftigte Hans Bscherer: „Wir können uns der Einzäunungsvorgabe nicht entziehen.“ Gegen den Einzäunungsbeschluss des Stadtrats stimmte nur Reinhard Wiesent. In der DIN-14210-Vorgabe sah er Aktionismus und erklärte mit Blick auf altes Dorfleben: „Es gehört zur Erziehung der Kinder, auf Gefahren aufmerksam zu machen.“
Seither war es im Stadtrat zu einem Umdenken gekommen. Die Baumaßnahmen führten zu einer Neugestaltung im Randbereich des Weihers. Weil offensichtlich ein Unterschied zwischen künstlichen und natürlichen Teichen gemacht wird, wurde die Anlage nur schlicht „umgetauft“, von „Löschweiher“ in „Dorfweiher“. Damit entfallen die für die Kommune aufwändigen Maßnahmen einer Verkehrssicherungspflicht.
Älteren Bewohnern ist der Weiher noch als flaches Gewässer in einer Schilflandschaft in Erinnerung. Sein jetziges Ausmaß erhielt er vor Jahrzehnten durch den Einsatz einer US-Pioniereinheit.













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