Dabei stellte sich heraus, dass der Angler nicht im Besitz eines gültigen Fischereischeines war. Zudem konnte er keine Angelerlaubnis vorweisen. Aus diesem Grund wurde sein Angel-Equipment sichergestellt. Dieses kann er erst nach Vorlage eines gültigen Fischereischeins bei der Polizeiinspektion Marktredwitz abholen. Auf ihn wartet nun laut Polizei unter anderem eine Anzeige wegen Fischwilderei.
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