Arzberg
21.01.2024 - 11:58 Uhr

Lautstarker Streit und Angriff mit Messer

In Arzberg hat ein Mann nach Polizeiangaben seine Noch-Ehefrau mit einem Messer angegriffen.

Die Polizei wurde zu einem lautstarken Streit nach Arzberg gerufen. Hier hatte ein 34-Jähriger seine Noch-Ehefrau mit einem Messer angegriffen. Symbolbild: Carsten Rehder/dpa
Die Polizei wurde zu einem lautstarken Streit nach Arzberg gerufen. Hier hatte ein 34-Jähriger seine Noch-Ehefrau mit einem Messer angegriffen.

Über einen lautstarken Streit beschwerten sich am Samstagvormittag Anwohner eines Mehrfamilienhauses in Arzberg. "In der betreffenden Wohnung erwartete die Beamten dann eine völlig aufgelöste 32-jährige Mieterin sowie deren 34-jährigen, getrennt lebenden Ehemann", informiert die Polizeiinspektion Marktredwitz. Der Mann hatte sich nach Polizeiangaben kurz zuvor gewaltsam Zutritt zu der Wohnung verschafft, dort mehrere Gegenstände beschädigt und "schließlich seine Noch-Ehefrau zuerst körperlich und dann mit einem Messer angegriffen". Polizeihauptkommissar Frank Tendera berichtet: "Während die Frau dabei leicht verletzt wurde, blieben die ebenfalls anwesenden drei Kinder glücklicherweise unverletzt."

Der Mann wurde vorläufig festgenommen und aus der Wohnung gebracht. Mit dieser Maßnahme war der Arzberger ganz und gar nicht einverstanden und leistete vehement Widerstand, so Tendera. "Zudem beleidigte er die eingesetzten Beamten aufs Übelste." Schließlich wurde bei der anschließenden Durchsuchung auch noch eine verbotene Kräutermischung gefunden und sichergestellt. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft musste sich der Mann im Klinikum Marktredwitz einer Blutentnahme unterziehen. Nachdem sich der 34-Jährige "ganz offensichtlich in einer psychischen Ausnahmesituation befand, zudem eine weitere akute Fremdgefährdung nicht ausgeschlossen werden konnte, wurde er im Anschluss in eine Fachklinik eingeliefert". Nun führt die Polizei Marktredwitz Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung, Widerstands und anderen Vergehen sowie Verstößen gegen das Betäubungsmittelrecht und das Waffengesetz.

 
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Klicken Sie hier für mehr Artikel zum Thema:
Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.