Auerbach
16.05.2024 - 16:21 Uhr

Amtswechsel an der Spitze der Polizeiinspektion Auerbach

Nach 44 Jahren bei der bayerischen Polizei verlässt Thomas Dietrich die Dienststelle in Auerbach in Richtung Ruhestand. Für seine Nachfolge gibt es eine Interims-Lösung.

Der Chef Thomas Dietrich (rechts) geht, der Vize Manfred Plößner (links) springt vorübergehend an der Spitze der PI Auerbach ein, erklärte Polizeipräsident Thomas Schöniger (Mitte). Bild: Polizeipräsidium Oberpfalz, PHMin Edith Mantel/exb
Der Chef Thomas Dietrich (rechts) geht, der Vize Manfred Plößner (links) springt vorübergehend an der Spitze der PI Auerbach ein, erklärte Polizeipräsident Thomas Schöniger (Mitte).

Einen Wechsel an der Spitze der Polizeiinspektion Auerbach vollzog Polizeipräsident Thomas Schöniger am Mittwoch, 15. Mai. Er verabschiedete den Leiter, Ersten Polizeihauptkommissar Thomas Dietrich (62), in den Ruhestand. Übergangsweise übernimmt für ihn der aktuelle Vertreter, Polizeihauptkommissar Manfred Plößner.

Zur offiziellen Bekanntgabe der Personalie hatte das Polizeipräsidium Oberpfalz rund 30 Gäste ins Foyer der Helmut-Ott-Halle in Auerbach gebeten. Vor ihnen betonte Polizeipräsident Schöniger die "hervorragende Sicherheitslage im Dienstgebiet der Polizeiinspektion Auerbach", in dem rund 24.000 Menschen leben. Von den Kräften der Polizeiinspektion seien 2023 mehr als 72 Prozent der angefallenen Straftaten aufgeklärt worden.

Schöniger ließ die 44-jährige Dienstzeit von Thomas Dietrich als Polizeibeamter Revue passieren und dankte ihm für die erfolgreiche Leitung der Polizeiinspektion Auerbach. Einen Großteil davon verbrachte er in seiner Oberpfälzer Heimat, unter anderem in Amberg, Weiden und Tirschenreuth. Den Chefposten in Auerbach hatte er zum 1. Dezember 2021 übernommen. Thomas Dietrich ist verheiratet, Vater von zwei erwachsenen Kindern und wohnt in der Kreisstadt Tirschenreuth.

Ab 1. Juni übernimmt vorübergehend Manfred Plößner die Leitung der Inspektion in Auerbach. Geplant ist, die Stelle im November 2024 mit einer zukünftigen Führungskraft zu besetzen, die hier ihre Eignung für Ämter der 4. Qualifikationsebene nachweisen soll.

 
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