Zum Vogelschutz gelten im Frankenjura für einen Teil der Kletterfelsen oder für bestimmte Wandteile zeitlich befristete Kletter- und Boulderverbote. Darauf macht die Umsetzungsmanagerin der kommunalen Arbeitsgemeinschaft Frankenpfalz, Verena Frauenknecht, in einer Presseinformation aufmerksam.
Je nach Vogelart - zum Beispiel Uhu oder Wanderfalke - gelten verschiedene Sperrfristen. Um keine Brutplätze zu übersehen, finden regelmäßig Vogelschutztreffen statt. Schilder und Absperrbänder vor Ort machen auf die Kletterverbote aufmerksam, die den Charakter von Verordnungen haben. Wer sie nicht beachtet, kann mit einer Geldstrafe belegt werden. Die Listen mit den betroffenen Felsen werden aktualisiert und die Brutplätze während der Brut immer wieder kontrolliert. Bleibt die Brut aus, werden die Beschilderungen und Absperrungen entfernt und der Fels wieder zum Klettern freigegeben.
In der FrankenPfalz sind normalerweise folgende Wände betroffen:
- Flemtalpilz, Auerbach/Oberes Pegnitztal
- Flemtalwand, Auerbach/Oberes Pegnitztal
- Flemtalwächter, Auerbach/Oberes Pegnitztal
- Rabenfels, Auerbach/Krottenseer Forst
- Steinberg, Königstein
- Habichtfels, Hirschbach
- Hirschbacher Wand, Hirschbach
- Mittelbergwand, Hirschbach
- Roter Fels, Hartenstein/Unteres Pegnitztal
- Graischer Bleisteinwände, Betzenstein
Auf ihrer Homepage www.ig-klettern.org/naturschutz/aktuelle-sperrungen hält die IG Klettern Frankenjura, Fichtelgebirge und Bayerischer Wald die Liste der Sperrungen auf dem neuesten Stand.















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