Dass der Auerbacher Stadtrat zwei Tage vor dem Heiligen Abend noch einmal zusammentreten musste, hatte sich schon in der letzten Sitzung angedeutet. Da hatte Bürgermeister Joachim Neuß berichtet, dass die Initiatoren des Bürgerbegehrens gegen den Wohnpark Adolf-Kolping-Straße ihre Unterschriftenlisten eingereicht hätten. Das werde jetzt alles überprüft, und dann müsse der Stadtrat innerhalb von 30 Tagen über die Zulassung als Bürgerentscheid befinden. Zuerst war der 15. Dezember als Termin für diese Sitzung ins Auge gefasst worden, dann zog sich die Vorbereitung doch länger hin, und es wurde daraus der 22.
In der Beschlussvorlage schilderte die Verwaltung den Sachverhalt: Mit Schreiben vom 26. November hatten Wolfgang Ziebell, Hans Rupprecht und Klaus-Uwe Schäfer beantragt, für das Bürgerbegehren "Wohnpark Adolf-Kolping-Straße" einen Bürgerentscheid durchzuführen. Die Fragestellung in den Eintragungslisten hatte gelautet: "Sind Sie für die Rücknahme des geänderten Flächennutzungsplanes und somit gegen die Errichtung eines Wohnparks in der Adolf-Kolping-Straße?"
Dieses Begehren richtet sich gegen einen Stadtratsbeschluss vom 9. September und damit gegen das Bauleitplanverfahren, mit dem auf einem städtischen Grundstück ein neues Baugebiet im vereinfachten Verfahren ausgewiesen werden soll. Die Michelfelder Firma HD-Bau GmbH möchte dieses Areal erwerben und dort drei Mehrgenerationenhäuser mit bis zu 27 Wohneinheiten errichten.
1111 gültige Unterschriften
Bei der formalen Prüfung des Bürgerbegehrens stellte die Verwaltung fest, dass von den insgesamt 1184 Unterstützungsunterschriften 1.111 gültig sind. Also wurde die benötigte Unterschriftenzahl von mindestens 707 (zehn Prozent der Wahlberechtigten) erreicht.
Bei der Frage der materiellen Rechtmäßigkeit sehen laut Verwaltung sowohl der Bayerische Gemeindetag als auch die Kommunalaufsicht des Landkreises „gewichtige Gründe für die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens, da die Bauleitplanung zulässiger Gegenstand eines Bürgerbegehrens ist“.
Zuerst ohne Umland beabsichtigt
Zwar sei bei der Überschrift der Eintragungslisten „Bürgerbegehren Wohnpark Adolf-Kolping-Straße für die Stadt Auerbach – ohne Umland“ der letzte Zusatz unklar, „da alle Bürger, auch die aus dem Umland stimmberechtigt sind“. Zudem sollten die Unterzeichner für die „Rücknahme des geänderten Flächennutzungsplanes“ unterschreiben – „dieser ist aber noch gar nicht geändert“. In der Sitzungsvorlage hieß es aber ebenso: „Diese genannten Mängel lassen sich unter Einbindung und Zustimmung der Vertreter des Bürgerbegehrens entsprechend durch redaktionelle Änderungen bereinigen.“ Diese Aufgabe fällt Hauptamtsleiter Uwe Lindner zu, der auch zum Abstimmungsleiter für den auf den 14. März terminierten Bürgerentscheid ernannt wurde.
Wie Bürgermeister Joachim Neuß erläuterte, änderten die kleinen Formfehler nichts an der grundsätzlichen Zulässigkeit des Bürgerentscheids. Josef Lehner (CUU) erfuhr auf Nachfrage von Uwe Lindner, dass die Initiatoren zunächst tatsächlich beabsichtigt hatten, eine Abstimmung ohne Beteiligung der Bürger aus dem Umland herbeizuführen. Das sei aber nicht möglich, alle in Auerbach Wahlberechtigten dürften teilnehmen. Die Unterschriftenlisten seien jedoch bereits in Umlauf gewesen, als sich das herausstellte.
Alternativvorschlag möglich
Ob es am 14. März einen Alternativvorschlag der Verwaltung geben werde, wollte Herbert Appl (CSU) wissen. Das könne der Stadtrat im neuen Jahr entscheiden, meinte Bürgermeister Neuß. Die Verwaltung organisiere hier das Verfahren und müsse dabei neutral sein. Sowohl Holger Eckert (FW) als auch Bernd Scheller (Grüne) signalisierten ihre fortbestehende Unterstützung für das Bauprojekt. Eckert betonte, es werde hier auf einem Grundstück gebaut, "für das es sonst keine Nutzung gibt. Dieses Vorhaben ist für die Stadtentwicklung zielführend und wertvoll." Scheller lud die Initiatoren des Bürgerbegehrens ein, sich über das spezielle Projekt hinaus in ein Zukunftskonzept für das Leben in der Stadt einzubringen.
Bauherr erweitert Konzept
Bauherr Dieter Hofmann, der an der Abstimmung nicht teilnehmen durfte, obwohl er FW-Stadtrat ist, berichtete von einer Fortentwicklung der Wohnpark-Idee: Man werde im Zusammenspiel mit einem Kooperationspartner aus dem Sozialbereich ein angegliedertes Versorgungs- und Servicekonzept anbieten, das etwa Essen und Reinigung umfasse. "So etwas gibt es in Auerbach noch nicht, da ist Bedarf da." Zustimmung erntete er dafür sowohl bei Neuß ("viele Kollegen würden sich so ein Projekt in ihrer Kommune wünschen, ich hoffe, es kommt zustande") als auch bei Edmund Goß (SPD), der unter geriatrischen Gesichtspunkten befand: "Selbstbestimmtes Leben solange es geht, das ist eine gute Devise."
Gefahr der Verzögerung
Obwohl alle Sprecher bekundeten, das demokratische Instrument des Bürgerentscheids sei legitim und müsse deshalb hier zugelassen werden, klang auch Kritik durch. So meinte Bürgermeister Neuß, etwas misslich wäre es natürlich, wenn das Beispiel Schule mache und der Stadtrat jede zweite wichtige Entscheidung noch einmal fällen müsse, weil das einfach zu Verzögerungen führe.
Zweiter Bürgermeister Norbert Gradl (SPD) appellierte an die Unterstützer des Bürgerbegehrens, immer bei den Fakten zu bleiben, Emotionen zurückzustellen und nicht mit Halbwahrheiten Stimmung zu machen. Insbesondere hatte er dabei "Leserbriefe mit falschen Behauptungen" im Blick. In der Abstimmung wurde der Bürgerentscheid mit 17:0 Stimmen zugelassen.
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