Mit Bedenken und Anregungen hielten sich die befragten Behörden und Verbände zurück. Lediglich das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege sowie vom Landkreis die Sachgebiete Inmissionsschutz, Naturschutz und das Bauamt machten Kritikpunkte geltend. Bürger meldeten sich nicht zu Wort.
Sieben Behörden gaben dem beauftragte Büro Fetsch-Architekten Hinweise auf mögliche Ergänzungen des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplans für das Sondergebiet "Photovoltaikanlage Ortlesbrunn". So sah die Regierung der Oberpfalz den Standort für den Solarpark durch ein Gutachten gesichert an. Sie machte jedoch darauf aufmerksam, dass der Landesentwicklungsplan aus dem Jahr 2013 stammt und sich die Rahmenbedingungen des Förderrechts seither geändert hätten.
Das Sachgebiet Immissionsschutz des Landratsamtes warnte, dass die Lichtemissionen von PV-Anlagen in der umliegenden Wohnbebauung und auf den Verkehrswegen zu Blendwirkungen führen können. Angesichts der Tatsache, dass der 45 Meter höher gelegene Standort der Anlagen rund 350 Meter von Ortlesbrunn entfernt sei, könne das vernachlässigt werden, entgegnete das Planungsbüro.
Auf der Ortsverbindungsstraße Ortlesbrunn - Hagenohe herrsche ein niedriges Verkehrsaufkommen. Durch die vorgeschriebene Eingrünung der Anlage müsse nicht befürchtet werden, dass Verkehrsteilnehmer geblendet werden könnten.
Von allen Fraktionen im Stadtrat wurde die Wahl des Standorts als Glücksgriff und die Errichtung der Photovoltaikanlage als zeitgemäß und der Energiewende dienlich bewertet. Stadtrat Herbert Appl hakte nach und wollte wissen, wer bei einem eventuellen Rückbau die Kosten zu tragen habe. Bürgermeister Joachim Neuß nannte hier die antragstellende GmbH als Investor.
Einstimmig akzeptierte das Gremium die Ergebnisse der Behördenbeteiligung. Mit dem selben Votum beschloss es die Änderung des Bebauungsplanes als Satzung.
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