Das Thema Windkraft wird den Marktrat Bad Neualbenreuth noch eine Weile beschäftigen. In der ersten Sitzung des Jahres stand das Thema auf der Agenda. Im Februar soll es noch einmal behandelt werden. „Wir haben keine Planungshoheit bei Windkraft", stellte Bürgermeister Klaus Meyer klar, dass der Regionale Planungsverband federführend ist. "Wir sind Zweckverbandsmitglied.“
„Der Regionale Planungsverband hat den Planungsauftrag für die Windkraft-Vorranggebiet-Ausweisung“, so Meyer. Ursprünglich hätten die Flächen für Windkraft vergangenes Jahr ausgewiesen werden sollen. Nun ende die Frist zur Meldung am 15. März. Manche Kommunen im Landkreis, etwa Bärnau, hätten zwar schon gemeldet, informierte Meyer: 5,8 Prozent der Gemeindefläche sei Windkraft-Vorranggebiet. "Gefordert wären 1,8 Prozent." Meyer rechnete vor: „Etwa 50 Quadratkilometer umfasst Bad Neualbenreuth. Wir müssten circa 100 Hektar Flächen ausweisen."
Visualisierung
Manche Kommunen hätten Schwierigkeiten mit der Meldung von geeigneten Flächen. Der Regionale Planungsverband habe nun neben der Fristausweitung auch Planungswerkzeuge mit an die Hand gegeben, berichtete Meyer. „Unter Berücksichtigung der vom Regionalen Planungsverband zur Verfügung gestellten Karten mit ‚harten Ausschlusskriterien‘ kristallisieren sich Flächen hinter Altmugl – Niklaskirche heraus“, heißt es in Sitzungsunterlagen. Alternativflächen gibt es laut Angaben am Tillenberg und am Rehberg.
Meyer zeigte dem Gremium in der Sitzung anhand des „Bayern-Atlas“, dessen Benutzeroberfläche er auf die Wand projizieren ließ, die optische Wirkung von Windkraftanlagen in der Landschaft. Dabei ließ sich die Höhe der Anlagen einstellen. „Wie hoch sind die Abstände zu Wohngebieten?“, wollte Marktrat Erwin Löw (CSU-CWG) wissen. „1000 Meter, in Ausnahmefällen 800 Meter", so der Bürgermeister. Er sah die Windkraftplanung bei den Planungsverbänden richtig zugeordnet; dennoch verschloss er sich Gesprächen mit anderen Gemeinden im Landkreis nicht. "Wir wollen eine interkommunale Lösung.“
Potenzielle Standorte noch offen
In der Zukunft gehörten Windkraftanlagen unweigerlich zum Umfeld von Gemeinden. Ideologische Diskussionen bräuchten nicht mehr geführt werden. Dennoch werde es Emotionen geben, so Meyer. „Wir werden uns in der Februarsitzung mit dem Thema noch einmal beschäftigen, vielleicht auch in einer Sondersitzung.“ Denkbar wäre laut Meyer auch eine Bürgerversammlung zu möglichen Windräderstandorten.
„Heute geht es um einen Beschluss, ähnlich wie im Verfahren zu einem Bebauungsplan“, erklärte Meyer über das weitere Vorgehen. Durch diesen Aufstellungsbeschluss könnten Kommunen zur Änderung des Flächennutzungsplanes einen möglichen ‚Wildwuchs‘ von Windenergieanlagen einschränken oder Anträge, die beim Landratsamt eingehen, zurückstellen lassen – um maximal zwei Jahre.
Interkommunale Lösung
Meyer brachte auch ein Ampelsystems zur Klassifizierung der möglichen Flächen in der Marktgemeinde ins Gespräch: Rot markierte Areale wären für Planungen tabu, Orange markierte verhandelbar. Grün markierte als Vorrangflächen geeignet. Markträtin Franziska Maier (CSU-CWG) erkundigte sich, ob diese Ampelklassifizierung dann auch beim Regionalen Planungsverband Gewicht trage oder nur gemeindeintern greife. „Nur für Bad Neualbenreuth“, so Meyer. Möglichst nur kommunale Flächen sollen gemeldet werden, „dass wir auch profitieren können“.
Es gebe verschiedene Möglichkeiten, die geforderten rund 100 Hektar auszuweisen – gebündelt an einem Standort oder verteilt auf mehrere. Hierbei wollte Meyer eine interkommunale Lösung nicht ausschließen, etwa an den Grenzen der Kommunen. Eine Übertragung von Flächen innerhalb von Kommunen sei aber nicht möglich, wenn eine Gemeinde mehr Gebiete zur Verfügung hätte als nötig.
Die Diskussion im Rathaussaal war von mehreren Bürgerinnen und Bürgern verfolgt worden. Eine Frau, der das Gremium Rederecht gewährte, erkundigte sich über die Verwendung des von den Windrädern erzeugten Stroms. Dieser, so Bürgermeister Meyer, werde ins Gesamtnetz eingespeist. Die Bürgerin wollte zudem noch wissen, ob Strom aus anderen Kommunen genutzt werden kann. „Dafür bräuchte man ein Umspannwerk“, sagte Meyer. Ein solches gebe es nicht vor Ort; für den Bau wäre mehr als ein Jahrzehnt nötig, wusste Meyer von einem Gespräch mit einer Fachfirma.
Begriffe und Verfahrenswege zur Windkraft-Thematik
- Windhöffigkeit: „Das sind Gebiete, in denen der Wind so stark weht, dass sich ein Windrad rentiert.“ Aussagen zur Windhöffigkeit beruhten auf Berechnungen, wären als Prognosen zu sehen, wie Martin Koppmann, Sachgebietsleiter beim Regionalen Planungsverband Oberpfalz-Nord, erklärt.
- Vorrangflächen ausweisen: Die Planungshoheit zur Ausweisung der Vorrangflächen liegt beim Regionalen Planungsverband, für den Landkreis Tirschenreuth beim Regionalen Planungsverband Oberpfalz-Nord (beinhaltet Amberg und Weiden sowie die Kreise Amberg-Sulzbach, Neustadt/WN, Schwandorf und Tirschenreuth) mit Sitz in Neustadt/WN. „Um Vorrangflächen auszuweisen, schauen wir drauf, dass es einvernehmlich mit den Kommunen passiert“, so Martin Koppmann.
- Zusammenarbeit mit Kommunen: Wie Koppmann erläutert, haben die Kommunen im Verbandsgebiet Flächenvorschläge erhalten. Zu diesen sollen sich die Kommunen äußern, könnten aber auch alternative Flächen melden. Stichtag zur Einreichung der Äußerungen durch die Kommunen beim Regionalen Planungsverband Oberpfalz-Nord ist Mitte März.
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