In der Novembersitzung des Marktrates Bad Neualbenreuth ging es um die Festlegung der Hebesätze für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) sowie die Grundsteuer B für bebauten und bebaubaren Grundbesitz (Wohnen und Gewerbe) ab Januar 2025. Künftig wird der Wert des Grundstücks nicht mehr am Einheitswert von 1964, sondern nach der Grundstücksfläche bemessen. Dazu mussten Grundeigentümer eigentlich bis zum 31. Januar 2023 eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt abgeben. Diese war die Grundlage für den sogenannten Grundsteuermessbetrag, den das Finanzamt den Kommunen übermittelte. Und auf diesen Betrag wenden die Gemeinden dann ihren Hebesatz an.
Bürgermeister Klaus Meyer berichtete, dass bisher bei der Grundsteuer A 222 Anträge abgegeben worden seien. 83 Anträge stünden noch aus. Bei der Grundsteuer B seien bisher 593 Anträge behandelt worden. Hier gebe es noch 207 offene Fälle. Dennoch sei die Gemeinde gefordert, eine neue Hebesatzsatzung zu erstellen, auch wenn es noch viele Unwägbarkeiten gebe. „Es fehlen einfach noch die konkreten Zahlen“, so der Bürgermeister.
Anpassungen möglich
Meyer machte aber auch klar, dass man im Laufe des Jahres die Hebesätze jederzeit anpassen könne. In diesem Zusammenhang betonte er, dass in Bad Neualbenreuth die Hebesätze seit 2003 unverändert waren. Eine Anpassung sei deshalb nicht nur wegen der Reform angesagt.
Dritter Bürgermeister Johannes Saalfrank bat darum, die Bürger nicht zu verunsichern. Man sollte das Beitragsniveau in etwa beibehalten. Dazu sagte der Bürgermeister: „Wir haben keine Gewinnerzielungsabsicht, aber es darf auch kein politischer Preis sein. Wir brauchen aber auch keine Aufkommensneutralität.“ In der sehr umfangreichen und ausgiebigen Diskussion wurden viele Details erläutert, ohne aber zu einem Ergebnis zu kommen.
Letztlich wurde der Vorschlag der Verwaltung, die Grundsteuer A von bisher 370 von Hundert auf 400 von Hundert anzuheben, einstimmig bewilligt. Die Grundsteuer B wird von bisher 370 von Hundert auf 130 gesenkt, auch dies erfolgte einstimmig. Die Gewerbesteuer bleibt unverändert bei 350 von Hundert. Die neue Hebesatzsatzung tritt ab 1. Januar in Kraft. Ob die betroffenen Bürger künftig mehr oder weniger bezahlen müssen, so Geschäftsstellenleiter Stefan Döllinger auf Nachfrage, sei unterschiedlich.
Weniger Kosten bei Friedhofswegen
Der Marktrat nahm einstimmig die Abrechnung für die Umgestaltung der Haupt- und Nebenwege am Friedhof zur Kenntnis. Die Gesamtkosten für die Hauptwege beliefen sich auf knapp 140.650 Euro, damit war man unter den geplanten Kosten von rund 167.000 Euro. Von den Gesamtkosten übernimmt die Pfarrkirchenstiftung knapp 33.000 Euro, die Gemeinde bezahlt fast 107.700 Euro. Großes Lob erhielt in diesem Zusammenhang Marktrat Robert Ernstberger, der für das Ingenieurbüro Bork die Kosten ermittelt hatte.
Mittel aus der Städtebauförderung
Ebenso einstimmig wurde für geplante oder bereits in Ausführung befindliche Maßnahmen die Bedarfsmitteilung für 2025 im Rahmen der Städtebauförderung genehmigt. Der Löwenanteil von 3 Millionen Euro wurde für die Sanierung des Anwesens Marktplatz 4 eingeplant. Dort soll künftig der Dorfladen unterkommen. Zudem sind dort eine Bücherei sowie Räume für die Vereine und eine Krabbelgruppe geplant. Ob die Maßnahme 2025 gestartet werde, sei jedoch noch offen. Wichtig, so Meyer, sei, dass die Regierung über die Planungen informiert ist.
Weniger Übernachtungen
In seinem umfassenden Bürgermeisterbericht verwies Klaus Meyer unter anderem darauf, dass die Übernachtungszahlen leicht rückläufig seien. Von Januar bis Oktober gab es bisher 78.136 Übernachtungen. Im gesamten Jahr 2023 hatte es 100.232 Übernachtungen gegeben. Der Rückgang dürfte wohl vor allem auf die Baustellen im Sibyllenbad (Badetempel) zurückzuführen sein. Weiter informierte er, dass kurzfristig der Giebel am Sengerhof instandgesetzt worden sei. Dies sei durch finanzielle Mittel aus der Egerer Stadtwaldstiftung möglich gewesen. Im Rahmen des Iron-Curtain-Trails werde am Grenzübergang ein Unterstellhäuschen für Radfahrer gebaut. In Egerteich wird ebenfalls solch ein Unterstellhäuschen aufgestellt.













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