Die Art und der Umfang des Angebotes im Sibyllenbad wird seit geraumer Zeit von den Coronaschutzregeln bestimmt. Während der orientalische Badetempel und Dampfbäder geschlossen bleiben müssen, gilt in der Badelandschaft und im Wellnessbereich für Gäste die Zutrittsbeschränkung durch 2G-plus und eine Limitierung auf maximal 25 Prozent der Kapazität der möglichen Gästeanzahl.
Leistungen, die medizinisch notwendig sind und aufgrund einer ärztlichen Verordnung abgegeben werden, sind ohne Nachweis eines Impfstatus der Patienten erlaubt und werden laut Mitteilung des Kurmittelhauses "auch gut nachgefragt". Dazu zählen alle physiotherapeutischen Angebote, Krankengymnastik im Heilwasserbecken, Rehasport und auch die medizinischen Einzelbäder und Fangoanwendungen. Der leitende Physiotherapeut Horst Scholz und Werkleiter Gerhard Geiger haben nun entschieden, im Rahmen der aktuellen Bestimmungen die medizinische Abteilung auch wieder für Angebote ohne Rezept zu öffnen.
„Dazu waren organisatorische Änderungen im Kundenbereich Medizin erforderlich, aber wir sind froh, nun auch dort wieder Wohlfühlanwendungen, Entspannungsmassagen oder die begehrten Last-Minute-Angebote offerieren zu können“, wird Sibyllenbad-Chef Geiger zitiert. Er verspreche sich davon zum einen eine Attraktivitätssteigerung für Gäste, zum anderen aber auch eine verbesserte Auslastung der Physiotherapie im Kurmittelhaus.
Für Anwendungen ohne Rezept ist wie im Wellnessbereich der Nachweis 2G-plus und ein Personalausweis seitens der Gäste erforderlich. Für den Besuch der Bade- und Saunalandschaft wird laut Mitteilung weiter eine vorherige Reservierung für Tageskarten beim Gästeservice unter Telefon 09638/933-0 empfohlen. Team und Leitung des Sibyllenbades betonen zudem, dass weiterhin die Sicherheit der Kunden an der Kurallee absolute Priorität hat.
Die 2G-plus-Regel im Sibyllenbad
Der Zutritt zur Bade- und Wellnesslandschaft ist nur Gästen gestattet, die an der Badekasse folgende Nachweise erbringen:
- einen Nachweis über eine vollständige Impfung gegen Covid-19 (zweifache Impfung liegt 14 Tage zurück, bei Erstimpfung mit Johnson & Johnson zweite Impfung mit Biontech oder Moderna) oder
- einen Genesenennachweis von Covid-19 (mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate alt),
- ein Ausweisdokument sowie
- einen aktuellen negativen Test. Gäste, die eine weitere Auffrischungsimpfung (Boosterimpfung) erhalten haben, sind von der Testpflicht befreit. Dies gilt ebenso für Personen, die nach vollständiger Immunisierung eine Infektion überstanden haben (Impfdurchbruch).
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