Von diesem Mittwoch (15. Juli) an sind, wenn es zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze gibt, wieder bis zu 400 Personen im Freien und bis zu 200 Personen in geschlossenen Räumen zugelassen. Und ohne fest zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze sind dann wieder bis zu 200 Personen im Freien beziehungsweise bis zu 100 Personen in geschlossenen Räumen erlaubt. Die gleichen Beschränkungen gelten für beruflich veranlasste Veranstaltungen wie Tagungen oder Kongresse. Das hat das Kabinett am Dienstag auf seiner Sitzung auf Schloss Herrenchiemsee beschlossen.
Eine Änderung gibt es auch für Sportwettkämpfe. In geschlossenen Räumen werden die bislang geltenden Personenbeschränkungen erhöht: Wenn es gekennzeichnete oder klar voneinander abgegrenzte Aufenthaltsbereichen gibt, sind künftig wieder 200 Personen zugelassen, ansonsten 100 Personen. Vorerst bleibt es allerdings dabei, dass Zuschauer ausgeschlossen bleiben.
Kleinere Märkte im Freien wieder erlaubt
Laut Beschluss des Kabinetts werden auch kleinere Kunst-, Handwerker-, Töpfer- und Flohmärkte im Freien wieder erlaubt. Dazu meldet die Deutsche Presseagentur: "Kleinere Märkte 'ohne Volksfestcharakter (...), die keine großen Besucherströme anziehen und bei denen kein Feiercharakter besteht' werden im Freien wieder erlaubt. Voraussetzungen sind, dass Mindestabstände eingehalten werden, dass eine Maskenpflicht gilt, dass es kein Festzelt und keine Partymusik gibt und dass die Veranstalter ein eigenes Schutz- und Hygienekonzept erstellen."
Bars und Kneipen müssen in Bayern bis auf Weiteres geschlossen bleiben. Laut Presseagentur lehnten Richter des Verwaltungsgerichtshofs es in zwei Fällen ab, das Verbot der Öffnung von Schankwirtschaften einstweilen außer Vollzug zu setzen. Die Begründung: Die Gefahr einer alkoholbedingten Nichteinhaltung von Hygienestandards in Schankwirtschaften sei erhöht. Die Richter hätten aber darauf verwiesen, "dass derart lange Betriebsschließungen immer einer besonderen Rechtfertigung im Hinblick auf ihre Verhältnismäßigkeit bedürften."
Kommentare
Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.