Die Kabinette von Bayern und Sachsen haben am Dienstag gemeinsam in einer virtuellen Sitzung über das weitere Vorgehen in der Coronakrise beraten. Ministerpräsident Markus Söder informierte anschließend in einer Pressekonferenz über die Beschlüsse.
Kein 2G plus für Geboosterte
Wer bereits einen Booster, also eine dritte Impfung gegen das Coronavirus bekommen hat, muss bei 2G plus keinen Test mehr vorweisen - wenn die dritte Impfung mehr als 15 Tage her ist. Jedoch gilt diese Ausnahme nicht für Alten- und Pflegeheime. Diese brauchen laut Markus Söder auch weiterhin einen besonderen Schutz, weswegen auch Geboosterte einen negativen Test vorweisen müssen.
Kein 2G plus im Freien
Die 2G-plus-Regelung unter anderem in Freizeiteinrichtungen wird auch weiterhin beibehalten. Jedoch entfällt sie bei Einrichtungen im Freien - wie auf Sportplätzen oder in Zoos.
So hat das Kabinett beschlossen, dass auf Sportstätten im Freien - zur eigenen sportlichen Betätigung -, in Zoos oder Freizeitparks künftig nur noch 2G anstatt 2G plus gilt, ebenso sollen bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen unter freiem Himmel mit Ausnahme von Sport- und Kulturveranstaltungen die Tests entfallen.
Darunter fallen auch Gärten und Seen unter freiem Himmel, zoologische wie botanische Gärten (inklusive Innenbereiche), Gedenkstätten (inklusive Innenbereiche), Freizeitparks (inklusive Innenbereiche), Ausflugsschiffe sowie Führungen unter freiem Himmel.
Bestehen bleibt die 2G-plus-Regel aber für Bereiche, die ihren Schwerpunkt in Innenräumen haben oder großes Publikum anziehen. Hierzu zählen etwa Sportveranstaltungen (als Zuschauer), Indoor-Sportausübung, Kulturveranstaltungen, Messen, Tagungen, Kongresse, Ausstellungen, Schlösser (Innenbereiche) sowie Bäder, Thermen, Saunen, Solarien, Fitnessstudios und der sonstige Freizeitbereich.
Keine Sperrstunde an Silvester
Aktuell gilt in der Gastronomie in Bayern eine Sperrstunde. Ab 22 Uhr muss zu sein. Diese Regel wird für Silvester aufgehoben, erklärte Söder.
Weiterhin 2G-Ausnahmen für Schüler
Auch im neuen Jahr gelten für Schülerinnen und Schüler zwischen 12 und 17 Jahren, die in der Schule getestet werden, erleichterte Corona-Regeln. Für sie gelten - zunächst bis 12. Januar - weiterhin bestimmte Ausnahmen von der 2G-Regel bei Übernachtungen in Hotels oder Ferienwohnungen, in der Gastronomie oder bei der Ausübung von sportlichen, musikalischen oder schauspielerischen Aktivitäten.















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