Geisterspiele in der Fußball-Bundesliga, schärfere Kontaktbeschränkungen und Zugang zum Handel nur noch für Geimpfte und Genesene: Das bayerische Kabinett hat die angekündigte Verschärfung der Corona-Maßnahmen beschlossen. Ministerpräsident Markus Söder: "Es gibt eine leichte Beruhigung des Infektionsgeschehens." Aber "es ist noch nicht vorbei". Die Maßnahmen zeigen Wirkung. Die Situation auf Intensivstationen sei angespannt. Es gebe kein freies Bett mehr. Die Zahl der Todesfälle steige weiterhin. Es seinen laut LMU überwiegend Ungeimpfte betroffen. Omikron sei auch in Bayern angekommen, Hoffnung mache, dass der Impfstoff laut Hersteller Biontach auch hier wirke. Deswegen gilt laut Söder: "Die Inzidenz muss runter." Die Vorbereitung einer allgemeinen Impfpflicht sei wichtig, damit ab 1. Februar geimpft werden kann.
2G im Einzelhandel
Im Einzelhandel gilt die 2G-Regel. In vielen Geschäften dürfen nur noch Geimpfte und Genesene einkaufen. Kontrolliert wird vor Ort. Ausgenommen sind Läden des täglichen Bedarfs. Gelten wird diese Regel ab kommendem Mittwoch.
Gastronomie
Discos, Bars, Clubs bleiben zu. 2G gilt nun auch auch für die Aussengastronomie, ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen ist möglich.
Kontaktbeschränkungen
Sobald sich in einer Gruppe Menschen ein Ungeimpfter befindet, gilt: Angehörige eines Haushalts dürfen sich mit maximal zwei Personen aus einem weiteren Haushalt treffen. Kinder unter 12 Jahren werden hier nicht mitgezählt. Eine strengere Regelung als der Bund vorgibt sei hier möglich.
Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz über 350 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt gibt es Teilnehmer-Obergrenzen bei privaten Feiern: maximal 50 Geimpfte und Genesene in Innenräumen, sowie 200 im Freien.
Schulen und Kitas
Die Ferien werden nicht vorgezogen. Der Präsenzunterricht bleibt die erste Wahl. Eine Testpflicht auch in Kitas soll kommen. Hier wird aktuell noch ein Konzept erarbeitet.
Geisterspiele
In Bayern wird ab Samstag, 4. Dezember, im Profisport vor leeren Rängen gespielt.
Silvester
Das Verbot des Verkaufs von Silvesterfeuerwerk hat der Bund umzusetzen, In Bayern ist ein Ansammlungsverbot auf öffentlichen Plätzen möglich.















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