Wer könnte sich auf der Fläche zwischen Bernlohe und Fuhrmannsreuth einen Solarpark mit einigen Hundert Photovoltaikplatten auf Stahlstelzen vorstellen? Für den Gemeinderat war die Behandlung des Antrags der Firma SunShine Energy GmbH aus Fürth kaum der Rede wert. "Aufstellung eines vorhabensbezogenen Bebauungsplanes mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brand" stand auf der Tagesordnung.
Verantwortung für Bauleitpläne
Im Sachverhalt in der Sitzungsvorlage wurde erklärt, dass die Gemeinde nach Paragraf 2, Absatz 1 des Baugesetzbuch das Recht hat, in eigener Verantwortung die Bauleitpläne aufzustellen. Photovoltaik-Freiflächenanlagen, die planungsrechtlich ein "Sondergebiet Solarenergie" erfordern, seien von ihrer Eigenart und ihren Auswirkungen her keine Gewerbe- oder Siedlungsflächen, sondern eine besondere Form der Landnutzung. Daher sollten die Bewertung, Abwägung und Entscheidung alle positiven und negativen Auswirkungen in ökologischer, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht berücksichtigen, um die Nachhaltigkeit der Projekte sicherzustellen, was Blendwirkung der angrenzenden Bebauung, Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und Akzeptanz der Bürger betrifft. Im Rahmen einer Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brand von 1996 bis 2000 hat der damalige Gemeinderat auch den Flächennutzungsplan im Bereich des Ortsteiles Fuhrmannsreuth hinsichtlich Erweiterungsmöglichkeiten für Wohnbebauung angepasst. Im westlichen Bereich wurden hierbei ein Allgemeines Wohngebiet und Dorfgebiet für eine spätere Erweiterung des Ortes ausgewiesen.
Räte lehnen Antrag ab
Der Gesichtsausdruck mancher Gemeinderäte ließ erkennen, dass eine Wortmeldung überflüssig ist. Bürgermeister Bernhard Schindler (CSU) bat ums Handzeichen, nachdem er den Beschlussvorschlag verlesen hatte: "Der Gemeinderat ist nicht bereit, die Bauleitplanung entsprechend dem Antrag der Firma SunShine Energy GmbH Fürth vom 4. Februar 2021 durchzuführen." Begründet wird dies mit dem aktuellen Flächennutzungsplan der Gemeinde Brand, welcher in diesem Bereich eine Wohnbebauung vorsieht.
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