In einem Geflügelbetrieb im Gemeindebereich Furth im Wald gibt es einen amtlich bestätigten Vogelgrippe-Fall. Ein Labortest des dafür zuständigen Friedrich-Loeffler-Instituts bestätigte den Geflügelpest-Erreger, heißt es in einer Mitteilung des Landratsamtes Cham. Es handle sich um das Virus des Typs H5N1, landläufig als Vogelgrippe bezeichnet.
Gemäß EU-Vorschriften ordnete das Veterinäramt eine Keulung des betroffenen Geflügelbestands an. Die Tiere wurden bereits getötet. Eine Sperrzone ist eingerichtet, um die Ausbreitung des Virus auf weitere Nutz- oder Haustiere zu verhindern. In der Zone liegen Arnschwang, Bad Kötzting, Eschlkam, Furth im Wald, Gleißenberg, Grafenwiesen, Hohenwarth, Neukirchen b. Hl. Blut, Rimbach, Runding, Waldmünchen sowie Weiding. Den Betrieben in der Sperrzone ist es laut Allgemeinverfügung des Landratsamtes verboten, lebende Tiere, Geflügelfleisch oder Eier abzugeben. „In der gesamten Sperrzone gilt eine Aufstallungspflicht (‚Stallpflicht‘) für Geflügel“, heißt es in der Mitteilung. Unter bestimmten Voraussetzungen könnten Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.
Der Wortlaut der Allgemeinverfügung lässt sich auf der Homepage des Landratsamtes Cham nachlesen. Die Webseite war am Freitag zwischenzeitlich nicht zu erreichen, wohl aufgrund hoher Zugriffszahlen.

















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