04.10.2018 - 17:34 Uhr

Deutsche Drohnen-Piloten sind mit Gesetzeslage unzufrieden

Seit einem Jahr gilt in Deutschland die neue Drohnenverordnung, mit der die Bundesregierung für mehr Sicherheit im Luftverkehr sorgen wollte. Eine Umfrage zeigt nun, dass deutsche Drohnen-Nutzer damit nicht zufrieden sind.

Die Mehrheit der deutschen Drohnen-Nutzer sind unzufrieden mit der Neuregulierung der Drohnenverordnung. Bild: Bodo Schackow/dpa
Die Mehrheit der deutschen Drohnen-Nutzer sind unzufrieden mit der Neuregulierung der Drohnenverordnung.

Für die Untersuchung hat das Drohnen-Portal My-Road.de 1.042 Piloten aus der gesamten Bundesrepublik befragt. Die Mehrheit der Befragten zeigt laut einer Pressemitteilung zur Umfrage eine Unzufriedenheit mit den aktuell gültigen Regeln und unterstützte die Aussage, dass der Drohnen-Sektor in Deutschland überreguliert sei. Nur knapp ein Drittel der Befragten empfindet die Rechtslage als ideal bemessen. Bei der Beurteilung sind sich Hobby-Piloten und professionelle Anwender einig.

Mit der 2017 beschlossenen Drohnen-Verordnung wurden diverse Flugverbote für Drohnen eingeführt. Den Luftfahrtbehörden der einzelnen Bundesländer kommt dabei eine zentrale Rolle zu, da diese Ausnahmegenehmigungen erteilen können. Bei der Befragung sollten die Piloten die Behörden für die praktische Umsetzung der neuen Regeln bewerten. Die Luftfahrtbehörden erhielten im Schnitt nur eine Schulnote von 3,4. Dabei haben sich nur 57% der Piloten eine Beurteilung der Verfahren zugetraut. Das ist jedoch nachvollziehbar, da nicht jeder Pilot eine Ausnahmegenehmigung für sein Hobby benötigt.

Mit der Verbreitung der Drohnentechnologie haben sich mehrere Verbände gegründet, die für die Interessen der Piloten eintreten. Trotz der hohen Unzufriedenheit mit den aktuellen Regeln organisiert sich nur jeder zehnte Anwender in einem Verband.

Piloten bilden sich weiter

Im vergangenen Jahr hat der Gesetzgeber den Kenntnisnachweis für unbemannte Fluggeräte eingeführt, der oft als Drohnen-Führerschein bezeichnet wird. Diese Prüfung wird benötigt, wenn ein Pilot eine Sondergenehmigung beantragen oder eine Drohne mit einem Gewicht von mehr als zwei Kilogramm fliegen möchte. Damit sind nur wenige Anwender verpflichtet, den Nachweis abzulegen. Dennoch nutzt fast jeder vierte Befragte diese Möglichkeit, sich tiefer mit der Materie zu beschäftigen.

Seit 1. Oktober 2017 müssen Anwender eine feuerfeste Plakette an ihrer Drohne befestigen. Außerdem verpflichtete der Gesetzgeber im letzten Jahr alle Drohnenbesitzer zum Abschluss einer Drohnen-Haftpflichtversicherung. Die Teilnehmer der Befragung konnten angeben, ob sie diesen Auflagen nachkommen. Nur ein Bruchteil von 9 beziehungsweise 13 Prozent kommt dieser Pflicht noch nicht nach. Hier gilt es, weitere Aufklärungsarbeit zu leisten. In den Bundesländern Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg ist der Anteil der Nutzer, die sich an die Auflagen halten, am höchsten.

Drohnen verfügen über eine geringe Halbwertszeit

Aus der Umfrage ergab sich, dass sich deutsche Drohnen-Piloten im Schnitt aller elf Monate ein neues Fluggerät kaufen. Die Gründe für diese kurze Haltbarkeit wurden nicht untersucht. Ursachen für dieses Phänomen können Beschädigungen sein, aber auch die hohe Frequenz, mit der die Hersteller neue verbesserte Modelle auf den Markt bringen.

Insgesamt zeigt sich in der Umfrage, dass die Piloten sehr viel Geld in die Technik investieren. 31 Prozent der Befragten haben bis 1.000 Euro ausgegeben, 68 Prozent sogar mehr als 1.000 Euro. Einen großen Anteil der entstehenden Umsätze kommt dem chinesischen Hersteller DJI zugute, der mit einem Marktanteil von 83,7 Prozent die Branche deutlich dominiert.

Weiden in der Oberpfalz25.08.2018

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