Ein Bild von einem Aufkleber auf einem Einkaufswagen des Discounters Lidl hat im Netz für Verwirrung gesorgt. Der Aufkleber zeigt einen Text, nach dem das Betreten einer Lidl-Filiale nach Paragraph 28a des Infektionsschutzgesetztes (IfSG) nur mit einem "gültigen SARS-CoV-2/COVID-Immunitätsausweis" erlaubt ist. Der österreichische Verein zur Aufklärung von Falschnachrichten, Mimikama, klärt auf, dass es den Paragraphen 28a tatsächlich gibt, aber das Wort Immunitätsausweis nicht darin vorkommt. Laut Mimikama ergab eine Anfrage bei Lidl, dass es sich bei den Aufklebern um Unsinn handelt und es keine Zugangsbeschränkungen für Menschen in den Märkten gibt.
Woher der Aufkleber stammt? Die Frage bleibt jedoch offen. Im Grunde reicht ein Grafikprogramm, ein Drucker und ein Lidl-Einkaufswagen, um so ein Foto zu machen. Danach auf Social Media hochladen und schon ist ein Gerücht fertig. So leicht entstehen Falschmeldungen.
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