Tschechien verschärft ab Montag die Einreisebestimmungen im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Auch geimpfte oder genesene Erwachsene, die aus Deutschland oder anderen EU-Ländern einreisen wollen, brauchen dann vor dem Grenzübertritt einen negativen PCR-Test, wie das Gesundheitsministerium in Prag am Donnerstag bekannt gab. Nur wer bereits eine Booster-Impfung bekommen hat, bleibt ebenso wie ungeimpfte Kinder unter zwölf Jahren von der Testpflicht befreit. Jugendlichen bis 18 Jahren genügt weiterhin die zweite Impfung.
Die Testpflicht für Erwachsene ohne dritte Impfung gilt unabhängig vom Herkunftsland. Deutschland gehörte schon bisher nicht zu den Ländern mit besonders geringem Infektionsrisiko, aus denen eine Einreise ohne PCR-Test auch für Ungeimpfte möglich war. Schon am Mittwoch hatte die neue tschechische Regierung beschlossen, den in der Nacht auf 26. Dezember auslaufenden Notstand nicht zu verlängern. Damit fallen ab Sonntag einige Ausgangsbeschränkungen weg.
Von Donnerstag, 30. Dezember, bis Samstag, 1. Januar, gibt es eine weitere Sonderregelung. Dann sind auch Personen dazu verpflichtet, einen Test nachweisen zu können, die unter die Kategorie "Kleiner Grenzverkehr" fallen. Das heißt, dass auch Menschen einen Test nachweisen müssen, die sich weniger als 24 Stunden in Tschechien aufhalten. Auch hiervon sind Personen mit Booster-Impfung ausgenommen.
Die Regeln im Überblick
- Ab dem 27. Dezember 2021 müssen alle Einreisenden einen negativen PCR-Test nachweisen, auch zweifach Geimpfte und Genesene
- Das gilt nur für Menschen, die länger als 24 Stunden in Tschechien bleiben wollen
- Ausgenommen von der Regel sind Menschen mit einer Boosterimpfung
- Vom 30. Dezember 2021 bis zum 1. Januar müssen alle Einreisenden einen PCR-Testnachweis vorlegen, auch wenn sie sich unter 24 Stunden in Tschechien aufhalten wollen
- Von den Regeln ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren
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