Dieterskirchen
23.10.2024 - 10:24 Uhr

Agri-PV-Anlage beeinträchtigt die denkmalgeschützte Kieselmühle nicht

Es ist ein langes Procedere: Im Gemeinderat Dieterskirchen wird die nächste Runde im Genehmigungsverfahren für die Freiflächen-Photovoltaikanlage Kieselmühle eingeläutet.

Die Abwägungen der eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungs- und Grünordnungsplan der Freiflächen-Photovoltaikanlage Kieselmühle standen im Mittelpunkt der Gemeinderatssitzung, zu der Bürgermeisterin Anita Forster auch Landschaftsarchitekt Andreas Thammer begrüßte.

Das knapp zwei Hektar große Areal liegt auf der rechten Seite der Staatsstraße von Dieterskirchen nach Neunburg kurz vor Bach auf einer Anhöhe und soll sowohl zur Stromerzeugung als auch für die Landwirtschaft genutzt werden (Agri-PV-Anlage). Von den 17 Rückmeldungen äußerten neun keine Bedenken gegen das Projekt, die restlichen acht wiesen größtenteils auf die Standards hin, die es ohnehin einzuhalten gilt. Die Gemeinderäte behandelten jede Einwendung und fassten die Beschlüsse.

Nicht einsehbar

Wie Andreas Thammer erläuterte, hat das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege auf die Nähe der PV-Anlage zur denkmalgeschützten Kieselmühle hingewiesen, die gegenüber etwas abgesenkt zur Staatsstraße liegt. Die zweigeschossige ehemalige Mühle wird gegenwärtig saniert. Das Denkmalamt erkannte aber gegenwärtig keine negative Beeinträchtigung des denkmalgeschützten Gebäudes, da die geplante Anlage auf einer Anhöhe liegt und durch Zurücksetzung der Module von der Straße her nicht einsehbar ist.

Schnell abgehandelt war die Bestellung des Ersten Kommandanten Matthias Rötzer zum Notkommandanten der Dieterskirchener Feuerwehr. Um wieder eine einheitliche Amtszeit des Kommandanten zu erhalten, wird Rötzer nach Ablauf seiner Amtszeit ab 21. Oktober zum Notkommandant bestellt, bis die Neuwahlen am 11. Januar 2025 durchgeführt werden.

Puffer bei der Grundsteuer

"Es wird Verlierer und Gewinner geben", so läutete die Bürgermeisterin den Tagesordnungspunkt "Festsetzung der Grundsteuerhebesätze" ein. Um die Einnahmen aus der Grundsteuer, die für die Gemeinde zu den wichtigsten Einnahmequellen zählen, stabil zu halten, wurde ein Puffer zwischen 15 und 20 Prozent beschlossen. Der Grund liegt darin, dass erst 95 Prozent der Grundsteuererklärungen beim Finanzamt eingegangen sind und eine sichere Prognose schwierig ist, da von den Finanzämtern neben den abzuarbeitenden Rückständen auch eine nicht bekannte Anzahl an Einsprüchen, fehlerhaften Erklärungen und Programmfehlern zu bearbeiten ist.

Im Jahr 2024 betrug das Grundsteueraufkommen 96116 Euro (Grundsteuer A 21785 Euro, Grundsteuer B 74330 Euro). Bisher betragen die Hebesätze für diese beiden Grundsteuern jeweils 350 Prozent. Früher war für die Bewertung des allgemeinen Grundvermögens die Lage des Grundstücks sowie Alter und Ausstattung der Gebäude zu berücksichtigen. Nun werden alle Grundstücke lediglich nach der Fläche bewertet, bei Gebäuden wird die reine Wohn- und Nutzfläche herangezogen. Wohnhäuser landwirtschaftlicher Betriebe, die bisher in Grundsteuer A bewertet wurden, werden nun mit einer 25-prozentigen Ermäßigung unter Grundsteuer B festgesetzt.

Die Hebesätze

Aktuell ergeben sich folgende Hebesätze: Grundsteuer A 450 Prozent, Grundsteuer B 137 Prozent. Ab dem Jahr 2025 werden die Hebesätze für die Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) und B (allgemeines Grundvermögen) einheitlich mit jeweils 180 Prozent festgesetzt.

Der Abbruch eines bestehenden Wohnhauses mit Schuppen, Garage und Nebengebäude in Dieterskirchen zwecks Errichtung einer Doppelgarage mit Einliegerwohnung und Carport wurde einstimmig genehmigt, ebenso der Abbruch eines Schuppens zwecks Errichtung einer landwirtschaftlichen Unterstellhalle mit Technikraum in Weislitz.

Die Bürgermeisterin gab noch folgende Beschlüsse aus nicht-öffentlicher Sitzung bekannt: Der Auftrag für die Verlegung eines Teppichs für die Grundschule wurde an die Firma Hermes Schwarzhofen vergeben (27 000 Euro). Die Verkehrsüberwachung durch den Zweckverband wird mit drei Stunden/Monat beibehalten. Angebote für eine Geschwindigkeitsmesstafel für neuralgische Punkte werden eingeholt. Dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Horneckfeld" bezüglich der Höhe und der Beschaffenheit von Stützmauern wird das gemeindliche Einvernehmen verweigert.

Hintergrund:

Agri-Photovoltaik

  • Zielsetzung: Verknüpfung der Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte mit der Solarstromproduktion auf ein und derselben Fläche
  • Vorteil: Eine Doppelernte. Das trägt zu einer effizienteren Landnutzung bei, verringert die Flächenkonkurrenz und treibt die Energiewende voran.
  • Problemlösungspotenzial: Die Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Äckern und Wiesen durch Bau- und Infrastrukturmaßnahmen ist ungebrochen hoch. Gleichzeitig werden immer mehr Flächen für Naturschutz- und Biodiversitätsmaßnahmen beansprucht. Agri-Photovoltaik kann diese Nutzungskonflikte lösen, ohne dass die bisherige Nutzung von Feldern, Äckern und Wiesen verloren geht.(Deutscher Bauernverband/ Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE)
 
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.