Aufgrund der Vielzahl von Fahrzeugen, die in der Vergangenheit im Bereich rund um die neue Bushaltestelle in der Hauptstraße geparkt hatte, kam es immer häufiger zu Problemen beim Befahren dieser Kreisstraße AS 23. Vor allem Linienbusse hatten Schwierigkeiten, die geparkten Fahrzeuge in der meistbefahrenen Straße des Ortes zu umfahren. Auch das Ausfahren aus der Theuerner Straße in die Hauptstraße war durch den zugeparkten Kurvenbereich oft problematisch.
Aus diesem Grund hatte sich die Gemeinde Ebermannsdorf an das Landratsamt Amberg-Sulzbach mit der Bitte gewandt, das bestehende Parkverbot in der Hauptstraße bis zur Einmündung Bergstraße zu verlängern. Da auch die Theuerner Straße zur täglichen Strecke des Linienbusverkehrs zählt und damit zu rechnen war, dass die parkenden Fahrzeuge aus der Hauptstraße auf diese Nebenstraße ausweichen, ordnete die Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde Ebermannsdorf auch in diesem Bereich ein absolutes Halteverbot an, das ab dem Eschenweg gilt.
Das Einhalten dieser neuen Beschilderung sei für einen reibungslosen Ablauf im Straßenverkehr in Ebermannsdorf sehr wichtig, heißt es in einer Pressemitteilung der Gemeinde. Die Kommune weist darauf hin, dass bei Missachtung der neuen Verkehrsregelungen bezüglich Parken und Halten ein Bußgeld fällig wird. Als besonderen Hinweis erhalten alle Anwohner der betroffenen Grundstücke ein Information zur neuen Beschilderung als Wurfmeldung.
Bürgermeister Erich Meidinger zeigt sich sehr zuversichtlich: "Die Bürger werden diese notwendige neue Regelung bestimmt verstehen und den Bereich Theuerner Straße/Bergstraße zukünftig parkfrei halten, um den Linienbussen und anderen Verkehrsteilnehmern ein einwandfreies Durchfahren zu ermöglichen."
Aktuell gehen laut der Mitteilung aus verschiedenen Ortsteilen des Gemeindebereichs immer häufiger im Rathaus Beschwerden über Falschparker oder Raser ein. Dabei handelt es sich vermehrt um Fahrzeuge, die auf dem Gehweg oder in Kurvenbereichen parken oder viel zu schnell unterwegs sind. "Hierdurch werden nicht nur andere Verkehrsteilnehmer behindert, sondern auch Fußgänger gefährdet." Die Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde Ebermannsdorf bitte deshalb nachdrücklich um eine rücksichtsvolle und vorschriftsmäßige Teilnahme im Straßenverkehr.













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