Bei der Sitzung des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Diebis-Gruppe referierte Lothar Rogg, der Gebietsvertreter der Firma Diehl aus Metering, die digitale Wasserzähler liefert. Er ging insbesondere auf die von manchen Wasserabnehmern erhobenen Bedenken wegen etwaiger Strahlungen bei der Funkauslesung sowie auf den Datenschutz ein. Im Wesentlichen bestätigte er die Ausführungen in dem Merkblatt, das die Verwaltung an die Wasserabnehmer hinausgegeben hatte. Wasserabnehmer können demnach die Funkauslesung per Einspruch ablehnen. Digitale Zähler ermöglichen laut Rogg eine genauere Zählung und registrieren frühzeitig etwaige Wasserverluste. Außerdem garantiert der Hersteller eine Mindesthaltdauer von zwölf Jahren.
Der stellvertretende Zweckverbands-Vorsitzende Hans Ram stellte fest, dass die von der Verbandsversammlung getroffene Entscheidung richtig gewesen und digitale Zähler zukunftsweisend seien. Da bereits einige Widersprüche gegen die Funkauslesung vorliegen, bestimmte die Versammlung die Vorgehensweise in diesen Fällen. Diese Verbraucher müssen ihren Zählerstand eigenverantwortlich bis zum 20. Dezember jeden Jahres an die Zweckverbandsverwaltung melden. Sofern dies nicht geschieht, wird der Zählerstand von der Verwaltung ermittelt. Hierfür fallen Kosten an, die mit der Gebührenabrechnung in Rechnung gestellt werden. Die Abnehmer erhalten beim Einbau der Zähler die detaillierte Information.
Einstimmig verabschiedete das Gremium den Haushalt 2022. Die Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungsetat betragen 84.410 Euro, der Vermögenshaushalt schließt mit 30.440 Euro in den Einnahmen und Ausgaben ab. Der Schuldenstand zu Beginn dieses Haushaltsjahres beträgt 187.723 Euro, während Rücklagen in Höhe von 125.420 Euro vorhanden sind. Der Haushalt wurde einstimmig beschlossen, ebenso der Stellenplan sowie die Finanzplanung bis 2025.
Keine Einwendungen gab es auch gegen das Ergebnis der überörtlichen Rechnungsprüfung 2015 bis 2020, die drei Beanstandungen aufwies. Der Geschäftsführer berichtete, dass zwei Anmerkungen bereits von der Verwaltung erledigt worden seien, während die dritte Beanstandung anschließend zu behandeln war. Aufgrund von Änderungen in der Rechtsprechung forderte die überörtliche Rechnungsprüfung, die Wasserabgabesatzung neu zu erlassen. Gegen die Neufassung gab es nach Erläuterungen durch die Verwaltung keine Einwendungen, sie wurde bei einer Gegenstimme beschlossen.
Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Gewerbegebiet Götzenöd in der Gemeinde Ensdorf merkte der Zweckverband an, dass der Leitungsquerschnitt an der Leistungsgrenze angelangt sei und eine Mengenerhöhung problematisch werde. Bürgermeister Hans Ram entkräftete diese Befürchtungen, da nach seinen Informationen mit keinem größeren Wasserbedarf zu rechen sei. Hingewiesen wurde, dass der Feuerschutz von der Gemeinde Ensdorf zu erfüllen sei, da dieser schon jetzt über die Zweckverbandsleitungen nicht mehr gewährleistet werden könne.
Zur Frage nach etwaigen Stromausfällen bemerkte Vorsitzender Erich Meidinger, dass bei der Gemeinde Ebermannsdorf, deren Wasserwart die Anlage des Zweckverbands mit betreut, ein Notstromaggregat vorgehalten werde.
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