Ebnath
12.12.2025 - 17:05 Uhr

Gebühren im Wasserzweckverband Oberes Fichtelnaabtal steigen kräftig

Baumaßnahmen und Personalkosten zwingen den Verband zu einer drastischen Gebührenerhöhung. Der Schritt sei alternativlos, heißt es in der Versammlung. Diese Preise sollen künftig gelten.

Der Wasserzweckverband Oberes Fichtelnaabtal erhöht die Preise. Symbolbild: Bernd Weißbrod/dpa
Der Wasserzweckverband Oberes Fichtelnaabtal erhöht die Preise.

Zur letzten Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Oberes Fichtelnaabtal“ in diesem Jahr begrüßte der Vorsitzende Peter König Frau Anette Freitag von der Hurzlmeier Kommunalberatung aus Straubing. Diese stellte als Erstes die neue Globalberechnung, die alle vier Jahre für die Ermittlung der Herstellungsbeiträge zu ermitteln ist, vor. Dabei ergaben sich nur geringfügige Abweichungen. Für den Quadratmeter Geschossfläche wird künftig 4,16 Euro (vorher: 4,20 Euro) und für einen Quadratmeter Grundstückfläche 1,16 Euro (vorher: 1,17 Euro) fällig. Bei einer Nacherhebung für zusätzliche Geschossflächen sind dies 3,06 Euro (vorher: 3,10 Euro) bzw. bei den Grundstücksflächen 0,77 Euro (vorher: 0,78 Euro).

Bei den Wassergebühren sieht die Situation allerdings anders aus. Hier seien aus Gründen der Kostendeckung Gebührenerhöhungen nicht zu vermeiden. Um für die nächsten vier Jahre ein ausgeglichenes Haushaltsergebnis zu erzielen, schlug Freitag die Erhöhung des Kubikmeterpreises von 2,45 Euro auf 3,55 Euro und bei der Grundgebühr beim Standardzähler von 48 Euro auf 96 Euro vor. Hinzu kämen jeweils 7 Prozent Mehrwertsteuer.

54 Euro pro Person?

Der Verbandsvorsitzende Peter König erklärte, dass auf der einen Seite der jährliche Wasserverbrauch von 2022 bis 2024 von 240.000 auf 229.000 Kubikmeter gesunken sei und auf der anderen Seite die Kosten für Baumaßnahmen, Material und für das Personal erheblich angestiegen seien. Auch gebe es im Verbandsgebiet viele Zweitwohnungen, mit einem Jahresverbrauch von unter 10 Kubikmetern. Bei einem 4-Personen-Haushalt dürfte der Anstieg pro Person bei etwa 54 Euro im Jahr liegen. Um die Versorgungssicherheit aufrecht zu erhalten, sei dieser Schritt allerdings alternativlos.

In der anschließenden Diskussion erklärten sowohl der Bürgermeister Bernhard Schindler (Brand) als auch Bürgermeister Wolfgang Söllner (Ebnath), dass die Gebührenerhöhung zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur und der Wasserqualität notwendig sei. Das Gremium beschloss die Gebührenerhöhung nebst Anpassung der Beitrags- und Gebührensatzung und die Kenntnisnahme der Globalberechnung einstimmig. In der Wasserabgabesatzung gestattet jetzt der Paragraph 5, dass gesammeltes Regenwasser neben der Gartenbewässerung auch zur Toilettenspülung verwendet werden darf.

Der ebenfalls einstimmig beschlossene Haushalt für 2026 sieht im Verwaltungshaushalt 1.136.500 Euro und im Vermögenshaushalt 1.184.000 Euro vor.

Sanierung des Tiefbrunnens

Zum Schluss der Sitzung gab der Verbandsvorsitzende König noch einen Ausblick auf das kommende Jahr. Dort stehe die Sanierung des Tiefbrunnens I in Mehlmeisel ganz vorne auf der Liste. Es sei mit Kosten von rund 572.000 Euro zu rechnen. Das sei aber nötig, um nicht langfristig das Wasserrecht an den Tiefbrunnen zu verlieren. Weitere Projekte seien die Erschließung des Baugebietes in der Selingau (Gemeinde Ebnath), die Verlängerung der Wasserleitung in der Schulstraße ebenfalls in Ebnath, der Leitungsaustausch in der Neugrüner Straße in Mehlmeisel, der Garniturenaustausch in der Gablonzer Straße in Fichtelberg.

König betonte, dass ein Teil dieser Arbeiten zukünftig wieder in Eigenregie durchgeführt werden sollen. Da der Auszubildende nächstes Jahr seine Lehre beende, könne man wieder mehr Sanierungs- und Verlegearbeiten selbst übernehmen. Hier müssten dann nur die Erdarbeiten an Fremdfirmen vergeben werden.

 
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