Ebnath
09.12.2018 - 11:09 Uhr

Grundgebühr am gerechtesten

Die Grundgebühr bleibt Bestandteil der Gebührenbedarfsberechnung für die Abwassereinrichtung der Gemeinde Ebnath. Dies beschließt der Gemeinderat gegen die Stimme von Peter Casper (AWE).

Noch unklar ist die Beleuchtungspflicht bei der Straßenbeleuchtungsanlage im Ortsteil Grünlas, insbesondere in der Kurve der Hauptstraße (Bild) und der Straße in Richtung Zeckenberg (rechts). Bild: Brendel, Hubert (BR)
Noch unklar ist die Beleuchtungspflicht bei der Straßenbeleuchtungsanlage im Ortsteil Grünlas, insbesondere in der Kurve der Hauptstraße (Bild) und der Straße in Richtung Zeckenberg (rechts).

Damit lehnte das Gremium den Antrag in der Bürgerversammlung auf Abschaffung der Grundgebühr ab. Somit bleibt es bei der Abwassergebühr von 1,94 Euro pro Kubikmeter ab 1. Januar kommenden Jahres.

Die Einbeziehung einer gestaffelten Grundgebühr bei der Verwendung von Wasserzählern mit vier festgelegten Durchflussdaten trägt laut Bürgermeister Manfred Kratzer zu einer gewissen Gerechtigkeit bei. Er räumte jedoch ein, dass ein Einpersonenhaushalt mehr belastet werde. Für alle anderen Haushalte werde es günstiger.

"Wer viel verbraucht wird belohnt, wer spart, wird bestraft", begründete Peter Casper (AWE) seine ablehnenden Haltung zur Grundgebühr. Als ihr Befürworter verwies CSU-Fraktionssprecher Josef Söllner darauf, dass jeder Haushalt, unabhängig von der Zahl an Personen, die Abwasserinfrastruktur in Anspruch nehme. Bernd Würstl (CSU), der ebenfalls pro Grundgebühr votierte, räumte ein, dass es problematisch sei, eine absolute Gerechtigkeit zu erreichen.

In der Diskussion regte Eberhard Söllner (CSU) an, über eine Absenkung der Grundgebühren nachzudenken. Letztendlich sprach sich das Gremium mehrheitlich für eine Beibehaltung der Grundgebühr aus. Somit war der sich anschließende Tagesordnungspunkt über den Erlass einer Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom Tisch.

Unterschiedliche Auffassungen gab es im Gremium bei der Klärung einer Beleuchtungspflicht im Ortsteil Grünlas, in der Kurve der Hauptstraße und der Straße Richtung Zeckenberg. Laut dem dort lebenden Michael Sticht (CSU) hat sich aufgrund der Umstellung auf LED-Lampen die Beleuchtung verschlechtert. Wie Bürgermeister Kratzer berichtete, habe eine Nachfrage, unter anderen beim Fachbüro Energievision Franken (EVF) in Bamberg ergeben, dass Kommunen nur innerhalb geschlossener Ortslage zur Beleuchtung von Straßen verpflichtet sind, allerdings lediglich nach ihrer Leistungsfähigkeit. Die einseitige Bebauung im Kurvenbereich der Hauptstraße (Kreisstraße TIR 10) könne nicht als geschlossene Ortslage bezeichnet werden. Zudem sei die Straße in Richtung Zeckenberg wenig frequentiert. Ferner weisen beide Beleuchtungszüge keine direkten Gefahrenquellen auf, welche eine zusätzliche Beleuchtung begründen würden.

Dem wollte sich das Gremium nicht im vollen Umfang anschließen und hatte gegenteilige Argumente parat. Nach eingehender Diskussion beschloss es einstimmig, das Bauamt am Landratsamt Tirschenreuth als Rechtsaufsichtsbehörde in Verbindung mit einem Ortstermin zur Klärung dieser Angelegenheit einzubeziehen.

 
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