Ebnath
09.09.2019 - 16:01 Uhr

Kiosk auf Vordermann bringen

Umfangreiche Maßnahmen sind im Außen- und Innenbereich am Kiosk im Naturbad Selingau vorgesehen. Ob und welche Vorhaben tatsächlich realisiert werden, wurde im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung beschlossen.

Am Kioskgebäude (unser Bild) sind im Rahmen der Umgestaltung des Naturbades Selingau umfangreiche Maßnahmen sowohl im Außen- als auch im Innenbereich vorgesehen. Bild: br
Am Kioskgebäude (unser Bild) sind im Rahmen der Umgestaltung des Naturbades Selingau umfangreiche Maßnahmen sowohl im Außen- als auch im Innenbereich vorgesehen.

Der Maßnahmenkatalog sieht bei den Allgemeinen Bauarbeiten einen Umbau- und Abbrucharbeiten im Innenbereich vor, ferner bei den Fenster und Türen sowie in der Elektroinstallation und im sanitären Bereich. Vorgesehen ist eine neue Dacheindeckung mit der Erweiterung der Überdachung durch einen Anbau sowie eine Neugestaltung der Außenanlagen durch Pflasterarbeiten. Zur Umsetzung der geplanten Vorhaben sollen die notwendigen Leistungen an ein Ingenieurbüro vergeben werden. Die Kosten sollen im Etat des kommenden Jahres eingeplant werden.

Ein weiterer Tagesordnungspunkt bezog sich ebenfalls auf das Naturbad Selingau, und zwar auf einen Versicherungsschutz bei einer fehlenden Badeaufsicht. Darauf hatte Gemeinderat Peter Casper (AWE) mit einer Anfrage in einer der vorausgegangen Sitzung hingewiesen. Diesbezüglich hatte die Verwaltung mit der Versicherungskammer Bayern Kontakt aufgenommen. Aus dem Antwortschreiben geht hervor, dass die Gemeinde, als haftpflichtversicherte Kommune bei der Versicherungskammer Bayern als Betreiber eines Naturbads auf ihrem Gemeindegebiet grundsätzlich Haftpflichtdeckungsschutz genießt, unabhängig davon, wie ein Bad ausgestattet ist und ob eine Badeaufsicht gestellt wird oder auch nicht.

Einschränkend verweist die Versicherungskammer darauf, dass sie in der Regel nur Empfehlungen zur Wahrnehmung der ihr obliegenden Verkehrssicherungspflicht für die örtliche Badeangelegenheit gibt. Es wird darauf verwiesen, dass bereitgestellte Einrichtungen, die Umgebung und der Gewässergrund verkehrssicher sein müssen.

Eine Badeaufsicht sei nur dann zwingend erforderlich, wenn Einrichtungen wie Sprunganlagen, Wasserrutschen oder Badeinseln vorhanden sind, die ein erhöhtes Verletzungs- und Ertrinkungsrisiko mit sich bringen. Gibt es an der Badestelle aber lediglich nur einen einfachen Steg oder eine einfache Einstiegshilfe und beide sind verkehrssicher gestaltet, ist eine Badeaufsicht entbehrlich. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass bei einem echten Naturbad mit bädertypischen Anlagen und/oder einer Eintrittspflicht die Kommune immer für eine Badeaufsicht wie in einem Schwimmbad sorgen muss.

 
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